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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 388Abschnitt

Übersetzung · DE

und einige Teile seiner Handflächen. Wir hingegen stützen uns auf die Aussage Gottes, des Erhabenen: "...so streicht euch über eure Gesichter und eure Hände damit." [Das 'Ba' ist hier ein Verstärkungspartikel (za'ida), sodass es so viel bedeutet wie: "Streicht über eure Gesichter und eure Hände damit."]. Es ist also Pflicht, beide vollständig zu erfassen, so wie es beim Waschen Pflicht ist, beide vollständig zu erfassen; aufgrund der Aussage Gottes: "...so wascht euch die Gesichter und die Hände bis zu den Ellbogen." Man schlägt also einmal zu, streicht mit der Innenseite der Finger seiner Hände über das Gesicht und mit den Innenseiten der Handflächen über den Handrücken bis zu den Handgelenken. Es ist empfehlenswert, die eine Handfläche mit der anderen zu streichen und die Fingerzwischenräume zu durchdringen, doch ist dies keine Pflicht, da die Pflicht der Handflächen bereits durch das Führen der jeweiligen Hand über den Handrücken erfüllt wurde. Ibn 'Aqil sagte: "Ich sehe, dass der Tayammum mit einem Schlag eine im Wudu erforderliche Reihenfolge aufhebt, da er das Streichen der Handinnenflächen vor dem Streichen des Gesichts anrechnet." Wie auch immer man nach dem Erfassen der Pflichtstellen streicht, es genügt, egal ob mit einem, zwei, drei oder mehr Schlägen.

Abschnitt: Wenn man den Tayammum mit zwei Schlägen für das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen vollzieht, streicht man mit dem ersten Schlag das Gesicht und mit dem zweiten die Hände. Man legt die Fingerballen der linken Hand auf den Handrücken der rechten Hand und führt sie über den Handrücken. Sobald man das Handgelenk erreicht, greift man mit den Fingerspitzen den Rand des Unterarms und führt sie bis zum Ellbogen. Dann dreht man die Innenseite der Handfläche zur Innenseite des Unterarms, führt sie darüber und hebt den Daumen. Sobald man das Handgelenk erreicht, streicht man mit dem Daumen über den Handrücken des rechten Daumens. Mit der rechten Hand streicht man entsprechend die linke Hand, streicht eine Handfläche mit der anderen und durchdringt die Fingerzwischenräume. Wenn man bis zu den Ellbogen mit einem, drei oder mehr Schlägen streicht, ist dies zulässig, da man die Stelle des Tayammum mit dem Staub gestrichen hat; es ist also zulässig, so wie wenn man es mit zwei Schlägen gestrichen hätte.

Abschnitt: Wenn von der Pflichtstelle etwas verbleibt, das nicht vom Staub erreicht wurde, führt man die Hand erneut darüber, solange man die Handfläche nicht abgesetzt hat. [Wenn man jedoch die Handfläche absetzt] und noch Staub darauf verblieben ist, darf man damit weiterstreichen. Wenn kein Staub mehr darauf ist, benötigt man einen weiteren Schlag. Wenn das Ausgelassene sich im Gesicht befindet, streicht man es nach und wiederholt das Streichen der Hände, um die Reihenfolge einzuhalten. Wenn zwischen beiden Schritten eine lange Zeit vergeht, und wir die Ansicht vertreten...

Anmerkungen

(3) Fehlt im Original. (4) In M: "'alayhima" (über beide). (5) Fehlt im Original.

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