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KI-Übersetzung

der Verwundete weiß, dass die Ersatzwaschung (Tayammum) ein Ersatz für (19) das Waschen (20) der Wunde ist, wohingegen derjenige, dem es an dem fehlt, was für alle seine Körperteile ausreicht, nicht das Maß kennt, für das er die Ersatzwaschung vornimmt, außer nach der Verwendung des Wassers und dessen Aufbrauchen, weshalb ihm die Voranstellung von dessen Verwendung verpflichtend ist. Und wenn der Verwundete sich von der kleinen rituellen Unreinheit reinigt, so erwähnte der Qādī, dass für ihn die Einhaltung der Reihenfolge verpflichtend ist. So setzt er die Ersatzwaschung (Tayammum) an die Stelle des Waschens, für das er als Ersatz das Tayammum vollzieht. Wenn sich also die Wunde in seinem Gesicht befindet, so dass er nichts davon waschen kann, ist es für ihn verpflichtend, zuerst die Ersatzwaschung (Tayammum) vorzunehmen, dann nimmt er die Ersatzwaschung (Tayammum) für die Gebetswaschung vor. Und wenn sie sich auf einem Teil seines Gesichts befindet, hat er die Wahl zwischen dem Waschen des gesunden Teils seines Gesichts und anschließendem Tayammum, oder dass er die Ersatzwaschung (Tayammum) vornimmt, dann den gesunden Teil seines Gesichts wäscht und seine Gebetswaschung vervollständigt. Und wenn sich die Wunde an einem anderen Körperteil befindet, ist es für ihn verpflichtend, das davor liegende zu waschen, und danach gilt für diesen Körperteil das, was wir bezüglich des Gesichts erwähnt haben. Und wenn es an seinem Gesicht, seinen beiden Händen und seinen beiden Füßen ist, so benötigt er für jeden Körperteil anstelle seiner Waschung eine Ersatzwaschung (Tayammum), damit die Reihenfolge erzielt wird. Und wenn er den gesunden Teil seines Gesichts waschen würde und dann dafür und für seine beiden Hände eine einzige Ersatzwaschung (Tayammum) vornehmen würde, würde ihm dies nicht genügen; denn es führt zum Wegfall der Pflicht für einen Teil des Gesichts und der beiden Hände in einem einzigen Zustand (21). Wenn nun gesagt wird: Dies wird durch die Ersatzwaschung (Tayammum) für die gesamte rituelle Reinheit zunichte gemacht, da die Pflicht für alle Körperteile auf einmal entfällt. So sagen wir: Wenn es für die gesamte rituelle Reinheit gilt, so gilt das Urteil für sie (22) und nicht für die einzelnen Teile; wenn es aber für einen Teil davon gilt, so vertritt es diesen Teil, folglich wird dabei das berücksichtigt, was bei dem berücksichtigt wird, was es vertritt, nämlich die Einhaltung der Reihenfolge. Es ist auch möglich, dass diese Reihenfolge nicht verpflichtend ist, denn die Ersatzwaschung (Tayammum) ist eine eigenständige rituelle Reinheit, somit ist die Reihenfolge zwischen ihr und der anderen rituellen Reinheit nicht verpflichtend, so als ob der Verwundete sich im Zustand der großen Unreinheit befinden würde, und weil er die Ersatzwaschung (Tayammum) wegen der kleinen rituellen Unreinheit vornahm, war es für ihn nicht verpflichtend, für jedes Körperteil an der Stelle von dessen Waschung die Ersatzwaschung (Tayammum) vorzunehmen, so als ob er die Ersatzwaschung (Tayammum) für die gesamte Gebetswaschung vornähme; und weil darin eine Erschwernis und ein Schaden liegt, wird dies abgewehrt durch Seine, des Erhabenen, Aussage: {Und Er hat euch in der Religion keine Erschwernis auferlegt} (23). Und al-Māwardī berichtete von der Rechtsschule von al-Schāfiʿī Ähnliches wie dies. Und Ibn al-Ṣabbāgh (24) berichtete von ihm Ähnliches wie die erste Aussage.

Anmerkungen

(19) In M: „'ala“ (auf). (20) Fehlt in der Vorlage. (21) In M: „halatan“ (Zustand). (22) In der Vorlage: „lahu“ (für sie). (23) Sure Al-Hajj 78. (24) Abu Nasr 'Abd al-Saiyid ibn Muhammad ibn 'Abd al-Wahid, Ibn as-Sabbagh, der Schafi'i, Verfasser von "Asch-Schamil" im Recht der Schafi'iten und "Al-Kamil" in den Meinungsverschiedenheiten zwischen Schafi'iten und Hanafiten, verstorben im Jahr 477 n. H. Tabaqat asch-Schafi'iyya al-Kubra 5/122-134.

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Arabisch (Quelle)

الجَرِيحَ يَعْلَمُ أنَّ التَّيَمُّمَ بَدَلٌ عن (١٩) غَسْلِ (٢٠) الجُرْحِ، والعادِمُ لِما يَكْفِى جميعَ أعْضَائِهِ لا يعلمُ القَدْرَ الذي يَتَيَمَّمُ له إلا بعدَ اسْتِعْمَالِ الماءِ وفَرَاغِهِ، فلَزِمَهُ تَقْدِيمُ اسْتِعْمَالِه. وإنْ كان الجَرِيحُ يَتَطَهَّرُ لِلْحَدَثِ الأصْغَرِ، فذَكَرَ القاضي أنَّه يَلْزَمُهُ التَّرْتِيبُ، فيَجْعَلُ التَّيَمُّمَ في مكانِ الغُسْلِ الذي يَتَيَمَّمُ بَدَلًا عنه، فإنْ كان الجُرْحُ في وَجْهِهِ بحيثُ لا يُمْكِنُه غَسْلُ شيءٍ منه، لَزِمَهُ التَّيَمُّمُ أَوَّلًا، ثم يَتَيَمَّمُ للوُضُوءِ. وإنْ كان في بعضِ وَجْهِهِ خُيِّرَ بينَ غَسْلِ صَحِيحِ وَجْهِهِ ثم تَيَمَّمَ، وبينَ أنْ يَتَيَمَّمَ ثم يَغْسِلَ صَحِيحَ وَجْهِه ويُتَمِّمَ وُضُوءَهُ. وإنْ كانَ الجُرْحُ في عُضْوٍ آخَر، لَزِمَهُ غَسْلُ ما قَبْلَهُ، ثم كان فيه على ما ذكرْنا في الوَجْهِ. وإن كان في وَجْهِهِ ويَدَيْهِ ورِجْلَيْه، احْتَاجَ في كُلِّ عُضْوٍ إلى تَيَمُّمٍ في مَحَلِّ غَسْلِه، لِيَحْصُلَ التَّرْتِيبُ. ولو غسلَ صَحِيحَ وَجْهِهِ، ثم تَيَمَّمَ له ولِيَدَيْهِ تَيَمُّمًا واحِدًا، لم يُجْزِهِ؛ لأنَّه يُؤَدِّى إلى سُقُوطِ الفَرْضِ عن جُزْءٍ مِن الوَجْهِ واليَدَيْنِ في حالٍ (٢١) واحدةٍ. فإنْ قِيل: يَبْطُلُ هذا بالتَّيَمُّمِ عن جُمْلَةِ الطهارةِ، حيثُ يَسْقُطُ الفَرْضُ عن جَمِيعِ الأعْضَاءِ جُمْلَةً واحِدَةً. قُلْنَا: إذا كان عن جُمْلَةِ الطَّهَارَةِ، فالحُكْمُ لها (٢٢) دُونَها، وإنْ كان عن بَعْضِها، نابَ عن ذلك البَعْضِ، فاعْتُبِرَ فيه ما يُعْتَبَرُ فيما يَنُوبُ عنه مِن التَّرْتِيبِ. ويَحْتَمِلُ أنْ لا يجِبَ هذا التَّرْتِيبُ؛ لأنَّ التَيمُّمَ طهارةٌ مُفْرَدَةٌ، فلا يجبُ التَّرْتِيبُ بينَها وبَيْنَ الطَّهَارَةِ الأُخْرَى، كما لو كان الجَرِيحُ جُنُبًا، ولأنَّه تَيَمَّمَ عَن الحَدَثِ الأَصْغَرِ، فلم يَجِبْ أنْ يَتَيَمَّمَ عن كُلِّ عُضْوٍ في مَوْضِعِ غَسْلِهِ، كما لو تَيَمَّمَ عن جُمْلَةِ الوُضُوءِ، ولأنَّ في هذا حَرَجًا وضَرَرًا، فَيَنْدَفِعُ بقَوْلِه تعالى: {وَمَا جَعَلَ عَلَيْكُمْ فِي الدِّينِ مِنْ حَرَجٍ} (٢٣). وحَكَى المَاوَرْدِىُّ، عن مَذْهَبِ الشَّافِعِىِّ مِثْلَ هذا. وحَكَى ابنُ الصِّبَّاغِ (٢٤) عنه مِثْلَ القَوْلِ الأوَّلِ.

Anmerkungen

(١٩) في م: "على".(٢٠) سقط من: الأصل.(٢١) في م: "حالة".(٢٢) في الأصل: "له".(٢٣) سورة الحج ٧٨.(٢٤) أبو نصر عبد السيد بن محمد بن عبد الواحد، ابن الصباغ، الشافعي، صاحب "الشامل" في فقه =