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KI-Übersetzung

seine, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, Aussage: "Die reine Erde ist die Gebetswaschung des Muslims, selbst wenn er zehn Jahre lang kein Wasser findet, wenn du also das Wasser findest, so lass es deine Haut berühren (2)." Abū Dāwūd und al-Nasāʾī überlieferten ihn. Dies weist durch seine implizite Bedeutung darauf hin, dass sie beim Vorhandensein von Wasser nicht als rituelle Reinigungsmittel dient, und durch seine explizite Bedeutung auf die Verpflichtung, es seine Haut berühren zu lassen, wenn er es findet. Und weil er fähig ist, das Wasser zu benutzen, womit seine Ersatzwaschung (Tayammum) ungültig wird, wie bei demjenigen, der sich außerhalb des Gebetes befindet, und weil die Ersatzwaschung (Tayammum) eine Rituelle Reinheit der Notwendigkeit ist, folglich wird sie durch den Wegfall der Notwendigkeit ungültig, wie die Rituelle Reinheit der Frau mit außerzyklischen Blutungen, wenn ihr Blut aufhört. Dies wird dadurch bestätigt, dass die Ersatzwaschung (Tayammum) die Rituelle Unreinheit nicht aufhebt, sondern es demjenigen, der die Ersatzwaschung (Tayammum) vollzieht, lediglich erlaubt wird, zu beten, während er sich im Zustand der rituellen Unreinheit befindet; aufgrund der Notwendigkeit der Unfähigkeit, an Wasser zu gelangen, und wenn er das Wasser findet, entfällt die Notwendigkeit, wodurch das Urteil der rituellen Unreinheit wieder in Kraft tritt wie im Ursprungszustand, und ihr Analogieschluss (Qiyas) ist nicht gültig; denn das Fasten ist selbst der Ersatz, und das Vergleichbare dazu ist, wenn er in der Lage wäre, Wasser zu erlangen, nachdem er seine Ersatzwaschung (Tayammum) vollzogen hat, und es gibt keine Meinungsverschiedenheit über dessen Ungültigkeit. Zudem ist der Unterschied zwischen beiden, dass die Dauer des Fastens lang ist, weshalb das Austreten daraus schwerfällt; wegen der damit verbundenen Zusammenlegung zweier schwerer Pflichten, im Gegensatz zu unserer Abhandlung. Und ihre Aussage: Er ist nicht fähig. Ist nicht richtig; denn das Wasser ist nah, und seine Mittel sind intakt, und die Hindernisse sind nicht vorhanden, und ihre Aussage: Es ist ihm verboten, das Gebet ungültig zu machen. Dazu sagen wir: Er braucht das Gebet nicht ungültig zu machen, sondern es wird durch den Wegfall der Rituellen Reinheit ohnehin ungültig, wie in ähnlichen Fällen.

Wenn dies also feststeht, so muss er, wann immer er heraustritt und die Gebetswaschung vollzieht, das Gebet von neuem beginnen. Und es wurde gesagt: Darin gibt es eine andere Ansicht, dass er auf dem aufbaut, was bereits vergangen ist, wie derjenige, den die Rituelle Unreinheit überkommt. Die richtige Ansicht ist, dass er nicht darauf aufbaut; denn die Rituelle Reinheit ist eine Bedingung, und sie ist durch die Ungültigkeit der Ersatzwaschung (Tayammum) entfallen, folglich ist das Bestehenbleiben des Gebetes mit dem Entfall seiner Bedingung nicht erlaubt, und es ist nicht erlaubt, dass das bereits Vergangene als gültig bestehen bleibt, nachdem er daraus ausgetreten ist, bevor er es vollendet hat (3). Und das Gleiche sagen wir bei demjenigen, den die Rituelle Unreinheit überkommt. Und selbst wenn wir dem zustimmen würden, besteht der Unterschied zwischen beiden darin, dass das, was vom Gebet vergangen ist, hier auf einer schwachen Rituellen Reinheit aufgebaut war, weshalb er nicht darauf aufbauen darf, wie die Rituelle Reinheit der Frau mit außerzyklischen Blutungen, im Gegensatz zu demjenigen, den die Rituelle Unreinheit überkommt.

Abschnitt: Und derjenige, der entsprechend seinem Zustand ohne Gebetswaschung und ohne Ersatzwaschung (Tayammum) betet, tritt auf jeden Fall aus dem Gebet heraus, wenn er während des Gebetes Wasser oder Erde findet; weil es ein Gebet ohne Rituelle Reinheit ist. Und es ist möglich, dass

Anmerkungen

(2) Dies wurde bereits auf den Seiten 19, 21 und 311 erwähnt. (3) Im Originaltext: „tamamiha“ (Vervollständigung).

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Arabisch (Quelle)

قولُه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "الصَّعِيدُ الطَّيِّبُ وَضُوءُ المُسْلِمِ وإنْ لَمْ يَجِدِ الماءَ عَشْرَ سِنِينَ، فإذَا وَجَدْتَ الماءَ فأَمِسَّهُ جِلْدَكَ (٢) ". أخْرَجَهُ أبو داود والنَّسَائِىُّ. دَلَّ بمَفْهُومِه: على أنَّه لا يكونُ طَهُورًا عندَ وُجُودِ الماءِ، وبمَنْطُوقِه على وُجُوبِ إمْسَاسِه جِلْدَهُ عندَ وُجُودِه. ولأنَّه قَدَرَ على اسْتِعْمالِ الماءِ، فبَطَلَ تَيَمُّمُه، كالخَارِجِ مِن الصَّلَاةِ، ولأنَّ التَّيَمُّمَ طَهارةُ ضَرُورَةٍ، فبَطَلَتْ بِزَوَالِ الضَّرُورَةِ كطهارةِ المُسْتَحَاضَةِ إذا انْقَطَعَ دَمُها. يُحَقِّقُه أنَّ التَّيَمُّمَ لا يَرْفَعُ الحَدَثَ، وإنَّما أُبِيحَ لِلْمُتَيَمِّمِ أنْ يُصَلِّىَ مع كَوْنِه مُحْدِثًا؛ لِضَرُورَةِ العَجْزِ عن الماءِ، فإذا وَجَدَ الماءَ زَالَتِ الضَّرُورَةُ، فَظهَرَ حُكْمُ الحَدَثِ كالأصْلِ، ولا يَصِحُّ قِيَاسُهُم؛ فإنَّ الصَّوْمَ هو البَدَلُ نَفْسُه، فنَظِيرُهُ إذا قَدَرَ على الماءِ بعدَ تَيَمُّمِه، ولا خِلافَ في بُطْلَانِه. ثم الفَرْقُ بَيْنَهما أنَّ مُدَّةَ الصِّيَامِ تَطُولُ، فيَشُقُّ الخُرُوجُ منه؛ لِمَا فيه مِنَ الجَمْعِ بينَ فَرْضَيْنِ شَاقَّيْنِ، بخِلَافِ مَسْأَلَتِنا. وقَوْلُهم: إنَّه غيْرُ قادِرٍ. غَيرُ صَحِيحٍ؛ فإنَّ الماءَ قَريبٌ، وآلَتُه صَحِيحَةٌ، والمَوَانِعُ مُنْتَفِيَةٌ، وقَوْلُهم: إنَّه مَنْهِىٌّ عن إبْطَالِ الصَّلَاةِ. قُلْنَا: لا يَحْتَاجُ إلى إبْطَالِ الصَّلَاةِ، بل هِىَ تَبْطُلُ بِزَوَالِ الطَّهارةِ، كما في نَظَائِرِها. فإذا ثَبَتَ هذا، فمتى خَرَجَ فَتَوَضَّأَ لَزِمَهُ اسْتِئْنَافُ الصلاةِ. وقِيل: فيه وَجْهٌ آخَرُ، أنَّه يِبْنِى على ما مَضَى منها، كالذى سَبَقَهُ الحَدَثُ. والصَّحِيحُ أنَّه لا يَبْنِى؛ لأِنَّ الطَّهَارَةَ شَرْطٌ، وقد فاتَتْ بِبُطْلَانِ التَّيَمُّمِ، فلا يَجُوزُ بَقَاءُ الصَّلَاةِ مع فَوَاتِ شَرْطِها، ولا يَجُوزُ بَقَاءُ ما مَضَى صَحِيحًا مع خُرُوجِهِ منها قبلَ إتْمَامِها (٣). وكذا نَقُولُ فِيمَنْ سَبَقَهُ الحَدَثُ. وإنْ سَلَّمْنَا، فالفَرْقُ بينهما أنَّ ما مَضَى مِن الصَّلَاةِ انْبَنَى على طَهَارَةٍ ضَعِيفَةٍ ههُنا، فلم يَكُنْ له البِنَاءُ عليه، كطَهارةِ المُسْتَحاضةِ، بخِلافِ مَنْ سَبَقَهُ الحَدَثُ. فصل: والمُصَلِّى على حَسَبِ حَالِه بِغَيْرِ وُضُوءٍ، ولا تَيَمُّمٍ، إذا وَجَدَ ماءً في الصَّلَاةِ، أو تُرَابًا خَرَجَ منها بِكُلِّ حَالٍ؛ لأنَّها صَلَاةٌ بغير طَهَارَةٍ. ويَحْتَمِلُ أنْ

Anmerkungen

(٢) تقدم في صفحات ١٩، ٢١، ٣١١.(٣) في الأصل: "تمامها".