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KI-Übersetzung

daraus dasselbe abgeleitet wird wie bei der Ersatzwaschung (Tayammum), wenn er Wasser findet; wenn wir sagen, dass ihm (4) die Wiederholung nicht verpflichtend ist, und weil die Rituelle Reinheit eine Bedingung ist, deren Berücksichtigung weggefallen ist, womit es der Bedeckung (Sutra) ähnelt, wenn er dazu unfähig ist und nackt betet, dann aber die Bedeckung während des Gebetes in seiner Nähe findet. Und bei jedem Gebet, das er wiederholen muss, ist er auch verpflichtet, daraus auszutreten, wenn die Entschuldigung wegfällt, und er ist verpflichtet, es von neuem zu beginnen. Und wenn wir sagen, dass er es nicht wiederholen muss, dann ähnelt es dem Gebet desjenigen, der die Ersatzwaschung (Tayammum) vollzogen hat, wenn er Wasser findet, wie es bereits in der Aussage darüber behandelt wurde.

Abschnitt: Und wenn er für den Toten die Ersatzwaschung (Tayammum) vollzieht und dann während des Gebetes für ihn in der Lage ist, Wasser zu erlangen, ist er verpflichtet, herauszutreten; weil die Ganzkörperwaschung (Gusl) für den Toten möglich ist, ohne dass es davon abhängt, dass der Betende sein Gebet ungültig macht, im Gegensatz zu unserer Abhandlung. Und es ist möglich, dass es wie unsere Abhandlung ist; weil das Wasser nach dem Eintreten in das Gebet gefunden wurde.

Abschnitt: Und wenn wir sagen, dass der Betende beim Erblicken des Wassers nicht heraustreten muss, ist es ihm dann erlaubt, herauszutreten? Darin gibt es zwei Ansichten: Die erste ist, dass ihm dies zusteht; weil er das Ziel des Ersatzes begonnen hat, folglich hat er die Wahl zwischen der Rückkehr zum Ursprünglichen und der Vollendung dessen, womit er begonnen hat, wie jemand, der mit dem Sühnefasten begonnen hat und dann in der Lage ist (5), einen Sklaven zu befreien. Und die zweite ist, dass es ihm nicht erlaubt ist, herauszutreten; weil das, was (6) das Heraustreten aus dem Gebet nicht zwingend macht, das Heraustreten daraus (6) nicht erlaubt, wie bei allen anderen Dingen auch. Und die Gefährten von al-Schāfiʿī haben zwei Ansichten, wie diese beiden.

Abschnitt: Wenn er während des Gebetes Wasser sieht und es dann verschüttet wird, bevor er es verwenden kann, so gilt, wenn wir sagen, er muss aus dem Gebet heraustreten: Dann sind sein Gebet und seine Ersatzwaschung (Tayammum) durch das Sehen des Wassers und die Fähigkeit dazu bereits ungültig geworden, und er muss die Ersatzwaschung (Tayammum) und das Gebet von neuem beginnen. Und wenn wir sagen, sein Gebet wird nicht ungültig, und es schüttet sich aus, während er darin ist, so sagte Ibn ʿAqīl: Er darf mit dieser Ersatzwaschung (Tayammum) kein weiteres Gebet verrichten. Und dies ist die Rechtsschule von al-Schāfiʿī; weil das Erblicken des Wassers ihm das Beginnen eines weiteren Gebetes verboten hat.

Und wenn er sich in einem freiwilligen Gebet befindet und dann Wasser erblickt; wenn er eine bestimmte Anzahl beabsichtigt hat, verrichtet er sie. Und wenn er keine bestimmte Anzahl beabsichtigt hat, darf er nicht mehr als zwei Gebetseinheiten (Rakaa) verrichten; weil dies das Minimum des Gebetes ist, gemäß der offensichtlichen Ansicht der Rechtsschule. Der (7)

Anmerkungen

(4) Fehlt in der Vorlage. (5) In M: „amkanathu“ (er erhielt die Möglichkeit). (6) Fehlt in M. (7) In M fehlt: „Sagte der Scheich, möge Allah ihm gnädig sein“.

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Arabisch (Quelle)

يُخَرَّجَ فيها مِثْلُ ما في التَّيَمُّمِ إذا وَجَدَ الماءَ؛ إذأ قُلْنَا إنَّه (٤) لا تَلْزَمُهُ الإِعَادَةُ، ولأنَّ الطَّهارةَ شَرْطٌ سَقَطَ اعْتِبَارُه، فأشْبَهَتِ السُّتْرَةَ إذا عَجَزَ عنها، فَصَلَّى عُرْيَانًا، ثم وَجَدَ السُّتْرَةَ في أثناءِ الصَّلَاةِ قَرِيبًا منه. وكُلُّ صَلَاةٍ يَلْزَمُهُ إعَادَتُها، فإنَّه يَلْزَمُه الخُرُوجُ منها إذا زال العُذْرُ، ويَلْزَمُه اسْتِقْبَالُها. وإنْ قُلْنَا لا يَلْزَمُهُ إعَادَتُها، فإنَّها تُشْبِهُ صَلَاةَ المُتَيَمِّمِ إذا وَجَدَ الماءَ، على ما مَضَى مِن القَوْلِ فيها. فصل: ولو يَمَّمَ المَيِّتَ، ثم قَدَرَ على الماءِ في أثْنَاءِ الصَّلَاةِ عليه، لَزِمَهُ الخُرُوجُ؛ لأنَّ غُسْلَ المَيِّتِ مُمْكِنٌ، غيرُ مُتَوَقِّفٍ على إبْطَالِ المُصَلِّى صَلَاتَهُ، بخِلَافِ مَسْأَلَتِنا. ويَحْتَمِلُ أنْ تكونَ كمَسْأَلَتِنا؛ لأنَّ الماءَ وُجِدَ بعدَ الدُّخُولِ في الصَّلَاةِ. فصل: وإذا قُلْنَا لا يَلْزَمُ المُصَلِّىَ الخُرُوجُ لرُؤْيَةِ الماءِ، فهل يَجُوزُ له الخُرُوجُ؟ فيه وَجْهَان: أحَدُهما، له ذلك؛ لأنَّهُ شَرَعَ في مَقْصُودِ البَدَلِ، فَخُيِّرَ بَيْنَ الرُّجُوعِ إلى المُبْدَلِ، وبين إتْمَامِ ما شَرَعَ فيه، كَمَنْ شَرَعَ في صَوْمِ الكَفَّارَةِ، ثم أمْكَنَهُ (٥) الرَّقَبَةُ. والثاني، لا يَجُوزُ له الخُرُوجُ؛ لأنَّ مالا (٦) يُوجِبُ الخُرُوجَ مِنَ الصَّلَاةِ لَا يُبِيحُ الخُرُوجَ منها (٦)، كسائِرِ الأشْياءِ. ولأصْحَابِ الشَّافِعِىِّ وَجْهَان، كهذَيْن. فصل: إذا رَأَى ماءً في الصَّلَاةِ، ثُم انْقَلَبَ قبلَ اسْتِعْمَالِه، فإنْ قُلْنَا يَلْزَمُه الخُرُوجُ مِن الصَّلَاةِ. فقد بَطَلَتْ صَلَاتُه وتَيَمُّمُهُ بِرُؤْيَةِ الماءِ، والقُدْرَةِ عليه، ويَلْزَمُه اسْتِئْنافُ التَّيَمُّمِ والصَّلَاةِ. وإنْ قُلْنَا لَا تَبْطلُ صَلَاتُه. وانْدَفَقَ وهو فيها، فقالَ ابْنُ عَقِيلٍ: ليس له أنْ يُصَلِّىَ بذلك التَّيَمُّمِ صَلَاةً أُخْرَى. وهذا مذهبُ الشَّافِعِىِّ؛ لأنَّ رُؤْيَةَ الماءَ حَرَّمَتْ عليه افْتِتَاحَ صَلَاةٍ أُخْرَى. ولو تَلَبَّسَ بِنَافِلَةٍ، ثُم رَأَى مَاءً؛ فإنْ كان نَوَى عَدَدًا، أَتَى بِه. وإنْ لم يكنْ نَوَى عَدَدًا، لم يكنْ له أنْ يَزِيدَ على رَكْعَتَيْنِ؛ لأنَّه أَقَلُّ الصَّلَاةِ، على ظَاهِرِ المَذْهَبِ. قال (٧)

Anmerkungen

(٤) سقط من: الأصل.(٥) في م: "أمكنته".(٦) سقط من: م.(٧) سقط من م: "قال الشيخ رحمه اللَّه".