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KI-Übersetzung

Abschnitt: Und er benötigt neben dem Streichen darüber keine Ersatzwaschung (Tayammum), wobei es möglich ist, dass er neben dem Streichen dafür die Ersatzwaschung (Tayammum) vollzieht, falls er damit den Bereich der Notwendigkeit überschreitet; denn das, was sich auf dem Bereich der Notwendigkeit befindet, erfordert das Streichen, und das Überschüssige erfordert die Ersatzwaschung (Tayammum). Ebenso im Fall, dass er sie ohne Rituelle Reinheit bindet, da bezüglich der Erlaubnis, über sie zu streichen, Uneinigkeit besteht. Wenn wir also sagen: Er streicht nicht darüber, dann wäre seine Pflicht die Ersatzwaschung (Tayammum). Nach der anderen Aussage wäre seine Pflicht das Streichen. Wenn er beides zusammenführt, entgeht er der Meinungsverschiedenheit. Und im Madhhab von al-Schāfiʿī gibt es bezüglich der Verbindung zwischen beiden grundsätzlich zwei Aussagen, aufgrund des Hadith von Jābir über denjenigen, der die Kopfverletzung erlitt. Unser Beweis ist, dass es ein einziger Ort ist, folglich vereint er dort nicht zwischen zwei Ersatzhandlungen, wie beim Khuff, und weil er bei einer Rituellen Reinheit bestrichen wurde, so war für ihn die Ersatzwaschung (Tayammum) nicht verpflichtend, wie beim Khuff; und der Mann mit der Kopfverletzung legte sie offensichtlich ohne Rituelle Reinheit an.

Abschnitt: Es gibt keinen Unterschied, ob das Binden über einem Knochenbruch oder einer Wunde erfolgt. [Aḥmad sagte] (10): Wenn er die Gebetswaschung vollzieht und wegen seiner Wunde das Wasser fürchtet, streicht er über den Stofflappen. Und der Hadith von Jābir über den Mann mit der Kopfverletzung bezieht sich in der Tat auf das Streichen über den Verband einer Wunde, denn "Kopfverletzung" (Shajja) ist ein Name speziell für eine Kopfwunde, und weil es die Barriere einer Stelle ist, bei deren Waschung ein Schaden befürchtet wird, gleicht es somit dem Binden über den Knochenbruch. Ebenso, wenn er Medizin auf seine Wunde legt und Angst vor deren Entfernung hat, streicht er darüber. Aḥmad legte dies explizit fest. Al-Athram sagte: Ich fragte Abū ʿAbd Allāh nach der Wunde, die sich am Fuß befindet, auf die er Medizin legt und befürchtet, wenn er die Medizin entfernt, wenn er die Gebetswaschung vollziehen will, dass sie ihm schadet. Er sagte: Ich weiß nicht, was ihm schadet! Aber wenn er um sich selbst fürchtet, oder ihm davor Angst gemacht wird, streicht er darüber. Al-Athram überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Ibn ʿUmar, dass an seinem Daumen ein Geschwür auftrat, woraufhin er es in eine Gallenblase steckte und darüber die Gebetswaschung vollzog.

Und wenn der Nagel (11) eines Menschen ausgerissen wurde, oder an seinem Finger eine Wunde ist und er fürchtet, wenn Wasser darauf gelangt, dass die Wunde sich blau färbt, ist das Streichen darüber erlaubt. Aḥmad legte dies explizit fest. Der Richter (al-Qāḍī) sagte bezüglich Pflastern auf Wunden (12):

Anmerkungen

(10) Fehlt im Original. (11) In M: "inqata'a" (abgerissen/abgefallen). (12) In M: "al-dscharh" (die Wunde).

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Arabisch (Quelle)

فصل: ولا يَحْتَاجُ مع مَسْحِهَا إلى تَيَمُّمٍ، ويَحْتَمِلُ أنْ يَتَيَمَّمَ مع مَسْحِها فيما إذا تَجاوزَ بها مَوْضِعَ الحاجَةِ؛ لأنَّ ما على مَوْضِعِ الحَاجَةِ يَقْتَضِى المَسْحَ، والزَّائِدُ يَقْتَضِى التَّيَمُّمَ، وكذلك فيما إذا شَدَّهَا على غيرِ طَهارةٍ؛ لأَنَّها مُخْتَلفٌ في إبَاحَةِ المَسْحِ عليها. فإذا قُلْنا: لا يَمْسَحُ عليها. كان فَرْضُها التَّيَمُّمَ. وعلى القَوْلِ الآخَرِ يكونُ فَرْضُها المَسْحَ. فإذا جَمَع بينهما خَرَجَ مِنَ الخِلَافِ، ومذهبُ الشَّافِعِيِّ في الجَمْعِ بِينهما قَوْلان في الجُمْلَةِ؛ لِحَدِيثِ جابِرٍ في الذي أصَابَتْهُ الشَّجَّةُ. ولَنا، أَنَّه مَحَلٌّ واحِدٌ، فلا يَجْمَعُ فيه بينَ بَدَلَيْنِ، كالخُفِّ، ولأنَّه مَمْسُوحٌ في طَهارةٍ، فلم يَجِبْ له التَّيَمُّمُ، كالخُفِّ، وصَاحِبُ الشَّجَّةِ، الظَّاهِرُ أنَّه لَبِسَها على غيرِ طَهَارَةٍ. فصل: ولا فَرْقَ بينَ كَوْنِ الشَّدِّ على كَسْرٍ أو جُرْحٍ، [قال أحمدُ] (١٠): إذا تَوَضَّأَ، وخَافَ على جُرْحِهِ الماءَ، مَسَحَ على الخِرْقَةِ. وحَدِيثُ جَابِرٍ في صَاحِبِ الشَّجَّةِ إنَّما هو في المَسْحِ على عِصَابَةِ جُرْحٍ؛ لأَنَّ الشَّجَّةَ اسْمٌ لِجُرْحِ الرَّأْسِ خَاصَّةً، ولأنَّه حائِلُ مَوْضِعٍ يخَافُ الضَّرَرَ بِغَسْلِهِ، فأشْبَهَ الشَّدَّ على الكَسْرِ. وكذلك إنْ وَضَعَ على جُرْحِهِ دَوَاءً، وخَافَ مِنْ نَزْعِه، مَسَحَ عليه. نَصَّ عليه أحمدُ. قال الأثْرَمُ: سألْتُ أبا عبد اللهِ عَن الجُرْحِ يكونُ بالرَّجُلِ، يَضَعُ عليه الدَّوَاءَ، فيَخَافُ إنْ نَزَعَ الدَّوَاءَ إذا أرَادَ الوُضُوءَ أنْ يُؤْذِيَهُ؟ قال: ما أدْرِى ما يُؤذِيه! ولكنْ إذا خَافَ على نَفْسِه، أوْ خُوِّفَ مِنْ ذلك، مَسَحَ عليه. ورَوَى الأثْرَمُ، بإسْنَادِهِ، عن ابْنِ عُمَرَ، أنَّه خَرَجَتْ بإبْهَامِهِ قُرْحَةٌ، فأَلْقَمَها مَرَارَةً، فكان يَتَوَضَّأُ عليها. ولو انْقَلَعَ (١١) ظُفْرُ إنْسَانٍ، أو كان بِأصْبَعِه جُرْحٌ خافَ إنْ أَصابَهُ الماءُ أنْ يَزْرَقَّ الجُرْحُ، جَازَ المَسْحُ عليهِ. نَصَّ عليه أحمدُ. وقال القاضي، في اللُّصُوقِ على الجروح (١٢):

Anmerkungen

(١٠) سقط من: الأصل.(١١) في م: "انقطع".(١٢) في م: "الجرح".