Kapitel: Das Streichen (Mash) über die beiden Schuhe (Chuffain)
Das Streichen über die beiden Schuhe ist bei der Allgemeinheit der Gelehrten zulässig. Ibn al-Mundhir überlieferte von Ibn al-Mubarak, er sagte: Es gibt über das Streichen über die beiden Schuhe keinen Dissens bezüglich dessen Zulässigkeit. Und von al-Hasan wird berichtet, er sagte: Mir berichteten siebzig Gefährten des Gesandten Gottes (Gott segne ihn und gewähre ihm Heil), dass der Gesandte Gottes (Gott segne ihn und gewähre ihm Heil) über die beiden Schuhe gestrichen hat. Al-Bukhari überlieferte von Sa'd ibn Malik, al-Mughira und 'Amr ibn Umayya (18), dass der Prophet (Gott segne ihn und gewähre ihm Heil) über die beiden Schuhe gestrichen hat. Abu Dawud (19) überlieferte von Dscharir ibn 'Abd Allah, dass er
(18) Der Hadith von Sa'd ibn Malik, d. h. Ibn Abi Waqqas, wurde von al-Bukhari im Kapitel über das Streichen über die Schuhe aus dem Buch der rituellen Waschung (Wudu) verzeichnet. Sahih al-Bukhari 1/62. Ebenso verzeichnete ihn an-Nasa'i im Kapitel über das Streichen über die Schuhe aus dem Buch der rituellen Reinheit (Tahara). Al-Mudschtaba 1/70. Und Ibn Madscha im Kapitel dessen, was über das Streichen über die Schuhe überliefert wurde, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Ibn Madscha 1/181. Und Imam Ahmad im Musnad 1/169, 170, 186, 366. Der Hadith von al-Mughira ibn Schu'ba wurde verzeichnet von al-Bukhari im Kapitel darüber, dass ein Mann seinem Gefährten bei der Waschung hilft, und im Kapitel über das Streichen über die Schuhe aus dem Buch der rituellen Waschung; im Kapitel über das Gebet im syrischen Gewand und im Kapitel über das Gebet in den Schuhen aus dem Buch des Gebets; im Kapitel über das Gewand auf Reisen und im Krieg aus dem Buch des Dschihad; im Kapitel über denjenigen, der auf Reisen ein Gewand mit engen Ärmeln trägt, und im Kapitel über denjenigen, der im Krieg ein Wollgewand trägt, aus dem Buch der Kleidung. Sahih al-Bukhari 1/56, 62, 101, 108, 4/50, 7/186. Und von Muslim im Kapitel über das Streichen über die Schuhe aus dem Buch der rituellen Reinheit sowie im Kapitel über das Vorgehen der Gemeinde bei demjenigen, der sie leitet, aus dem Buch des Gebets. Sahih Muslim 1/228-230, 317, 318. Und von Abu Dawud im Kapitel über das Streichen über die Schuhe sowie im Kapitel über die Art des Streichens aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/33-36. Und von at-Tirmidhi im Kapitel dessen, was über das Streichen über Socken und Turban überliefert wurde, aus den Kapiteln der rituellen Reinheit. 'Aridat al-Ahwadhi 1/150. Und von an-Nasa'i in den Kapiteln über die Distanzierung beim Erfüllen eines Bedürfnisses, das Schütten des Wassers durch den Diener für den Mann bei der Waschung, die Art der Waschung (Waschen der Hände), das Streichen über den Turban und die Stirnlocke, die Art des Streichens über den Turban, das Streichen über die Schuhe, das Streichen über die Schuhe auf Reisen aus dem Buch der rituellen Reinheit; sowie im Kapitel über das Gebet in Schuhen aus dem Buch der Gebetsrichtung. Al-Mudschtaba 1/21, 54, 55, 65, 66, 70, 71, 2/57. Und von Ibn Madscha in den Kapiteln über den Mann, der bei seiner Waschung Hilfe sucht, und das Streichen über die Schuhe aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Ibn Madscha 1/137, 181. Und von Imam Malik im Kapitel über das Streichen über die Schuhe aus dem Buch der rituellen Reinheit. Al-Muwatta' 1/36. Und von Imam Ahmad im Musnad 4/244, 246-251, 253, 255. Der Hadith von 'Amr ibn Umayya wurde verzeichnet von al-Bukhari im Kapitel über das Streichen über die Schuhe aus dem Buch der rituellen Waschung. Sahih al-Bukhari 1/62. An-Nasa'i im Kapitel über das Streichen über die Schuhe aus dem Buch der rituellen Reinheit. Al-Mudschtaba 1/69. Und Imam Ahmad im Musnad 4/139, 179. (19) Im Kapitel über das Streichen über die Schuhe aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/24. Ebenfalls verzeichnet von al-Bukhari in =