Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 78 - Rechtsfrage: Abu al-Qasim, möge Allah ihm gnädig sein, sagte: (Wer seine Khuffayn im Zustand vollständiger ritueller Reinheit anzieht und dann die rituelle Reinheit verliert, darf über sie streichen.) · ShamelaTranslate