und der Stifter hat zur Bedingung gemacht, dass dies und nichts davon aus der erwähnten Khānqāh herausgebracht wird, weder durch Verpfändung noch durch anderes. Wer es also abändert, nachdem er es gehört hat, dessen Sünde lastet nur auf denen, die es abändern. Wahrlich, Gott ist allhörend, allwissend. Datiert auf den vierundzwanzigsten des geehrten Schaʿbān im Jahr achthundertsechsundzwanzig.“ Dann: „Dies bezeugte ʿAbd al-ʿAzīz b. ... al-Minhājī. Dies bezeugte Muḥammad b. Abī Bakr al-Mālikī.“ Und darunter: „In seinen Besitz und den der folgenden elf Bände, die das Buch vervollständigen, nahm es der bedürftige Knecht des reichen Gottes ... Maḥmūd b. ʿAbd Allāh al-Kulaschānī al-Ḥanafī am Ersten des geehrten Schaʿbān im Jahr siebenhundertsiebenundneunzig, Gott preisend und Segenswünsche sprechend.“ Oben auf der Seite befindet sich ein runder Stempel mit dem Namen „ʿAbd al-Bāqī b. ʿAlī al-ʿArabī“. Dieser Stempel ist in allen folgenden Teilen vorhanden. Der Teil wurde in Naskh-Schrift geschrieben, umfasst 236 Blätter und seine Zeilenzahl beträgt 19 Zeilen.
Der zweite Teil: Sein Anfang ist: „Abschnitt: Was die Erklärung der Begrüßungen (Taḥiyyāt) betrifft“ aus dem Buch des Gebets, und sein Ende ist das Ende des Buchs des Gebets. Am Anfang des Bandes befindet sich die vorherige Stiftungsurkunde und der Besitzvermerk von Ibrāhīm b. Muḥammad b. Aḥmad b. Muḥammad b. ʿUthmān b. al-Munajjā, und an seinem Ende: „Der Abgleich wurde nach Möglichkeit erreicht, und so wurde es mit der Hilfe Gottes des Erhabenen und Seiner Gnade im Jahr siebenhundertvierzig für richtig befunden, und es glich sein schwacher Besitzer Sulaimān b. ʿAbd al-ʿAzīz al-Baghdādī al-Quraschī al-Makhzūmī ab...“. Der Teil wurde in Naskh-Schrift geschrieben, umfasst 239 Blätter und seine Zeilenzahl beträgt 19 Zeilen.
Der dritte Teil: Sein Anfang ist das Buch der Begräbnisse und sein Ende ist das Ende von „Abhandlung: Und wer getragen umkreist wird...“ vor dem Kapitel der Erwähnung der festgelegten Zeiten (Mawāqīt). Am Anfang des Bandes befinden sich die vorherige Stiftungsurkunde und der Besitzvermerk, und an seinem Ende der Abgleich des zuvor genannten Sulaimān al-Makhzūmī zum erwähnten Datum. Der Teil wurde in Naskh-Schrift geschrieben, umfasst 242 Blätter und seine Zeilenzahl beträgt 19 Zeilen.
Der vierte Teil: Sein Anfang ist das Kapitel der Erwähnung der festgelegten Zeiten aus dem Buch des Haddsch, und sein Ende ist das Ende von „Abhandlung: Und wer einen Sklaven verkauft, der Vermögen hat, so gehört sein Vermögen dem Verkäufer“ aus dem Kapitel des ungemolkenen Tieres (Muṣarrāh) und anderem aus dem Buch der Verkäufe. Am Anfang des Bandes befinden sich die vorherige Stiftungsurkunde und der Besitzvermerk, und auf den ersten beiden Blättern gibt es Klebestellen und Schnitte. Der Teil wurde in Naskh-Schrift geschrieben, umfasst 236 Blätter und seine Zeilenzahl beträgt 19 Zeilen.