Übersetzung · DE

KI-Übersetzung

zwei Körperteile sind und somit Kopf und Fuß ähneln. Unser Beweis ist, dass sie in der rechtlichen Beurteilung wie ein einziges Körperteil sind, und aus diesem Grund ist die Reihenfolge des einen gegenüber dem anderen nicht verpflichtend. Daher wird (6) das Streichen über den einen durch das Sichtbarwerden des anderen ungültig, wie bei einem einzelnen Fuß, und hierdurch unterscheidet es sich von Kopf und Fuß.

Abschnitt: Das Sichtbarwerden eines Teils des Fußes durch ein Loch ist wie das Ausziehen des Ledersockens. Wenn dessen Außenseite sichtbar wird und die Innenseite intakt bleibt, schadet dies nicht, weil der Fuß durch etwas verdeckt ist, das beim Verkauf zum Ledersocken gehört, sodass es dem Fall gleicht, in dem er nicht abgerieben wäre.

Abschnitt: Wenn er seinen Fuß bis zum Schaft des Ledersockens herauszieht, ist es wie das Ausziehen desselben. Dies sagten Isḥāq und die Anhänger der Meinung. Al-Schāfiʿī sagte: Es ist für mich nicht ersichtlich, dass er die Gebetswaschung vollziehen muss, da der Fuß nicht sichtbar wurde. Abū al-Khaṭṭāb berichtete in „Ruʾūs al-Masāʾil“ von Aḥmad ebenfalls eine weitere Überlieferung hierzu. Unser Beweis ist, dass der feste Sitz des Fußes im Ledersocken eine Bedingung für die Erlaubnis zum Streichen ist, belegt durch den Fall, wenn er ihn in den Ledersocken steckt und ihm eine rituelle Unreinheit widerfährt, bevor der Fuß fest darin sitzt; in diesem Fall wäre ihm das Streichen nicht erlaubt. Wenn sich der feste Sitz ändert, entfällt die Bedingung für die Erlaubnis zum Streichen, weshalb das Streichen aufgrund des Wegfalls seiner Bedingung ungültig wird, wie beim Wegfall der Verdeckung. Wenn das Herausziehen des Fußes weniger als dies ausmacht, wird das Streichen nicht ungültig, da er nicht aus seinem festen Sitz entfernt wurde.

Abschnitt: Aḥmad empfand es als verpönt, die beiden Ledersocken anzuziehen, während man Harndrang oder Stuhldrang (die beiden Unreinheiten) oder eines von beiden unterdrückt, weil das Gebet mit dieser rituellen Reinheit verpönt ist und das Anziehen den Zweck hat, für das Gebet darüber zu streichen. Ibrāhīm al-Naḫaʿī zog, wenn er urinieren wollte, seine Ledersocken an und betrachtete (7) die Angelegenheit in dieser Hinsicht als weit gefasst, weil die rituelle Reinheit vollständig ist; somit gleicht es dem Fall, wenn er sie anzöge, weil er fürchtet, vom Schlaf überwältigt zu werden. Das Gebet wurde nur deshalb als verpönt angesehen, weil die Beschäftigung seines Herzens mit der Unterdrückung der beiden Unreinheiten die Demut im Gebet zunichtemacht und verhindert, es in Vollkommenheit zu verrichten, und es ihn womöglich dazu verleiten würde, darin zu eilen; dies schadet jedoch nicht beim Anziehen.

81 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn ihm eine rituelle Unreinheit als Ansässiger widerfährt und er nicht streicht, bis er reist, vollendet er das Streichen (1) eines Reisenden ab dem Eintreten der rituellen Unreinheit.)

Anmerkungen

(6) In (einer Handschrift): "fa-yabtulu" (so wird es ungültig). (7) In den Manuskripten: "wa-la yara" (und er sieht nicht). In einer Randnotiz: "In einer Abschrift: Und er sieht die Angelegenheit darin als unbedenklich an." (1) In M: "ala mash" (über das Streichen).

Diese Übersetzung wurde mit KI-Unterstützung erstellt und durchläuft eine fortlaufende menschliche Prüfung. Fehler gefunden? Nutzen Sie die Feedback-Option im Lesemenü. Wie wir übersetzen

Arabisch (Quelle)

عُضْوَانِ، فأشْبَهَا الرَّأْسَ والقَدَمَ. ولَنا، أنَّهما في الحُكْمِ كعُضْوٍ واحِدٍ، ولهذا لا يَجِبُ تَرْتِيبُ أحَدِهِما على الآخَرِ، فبطَلَ (٦) مَسْحُ أحَدِهِما بِظُهُورِ الآخَرِ، كالرِّجْلِ الواحِدةِ، وبهذا فارَقَ الرَّأْسَ والقَدَمَ. فصل: وانْكِشَافُ بَعْض القَدَمِ مِنْ خَرْقٍ كَنَزْعِ الخُفِّ. فإنْ انْكَشَفَتْ ظِهَارَتُهُ، وبَقِيَتْ بِطَانَتُهُ، لم تَضُرّ؛ لأنَّ القَدَمَ مَسْتُورَةٌ بما يَتْبَعُ الخُفَّ في البَيْعِ، فأشْبَهَ ما لو لم يَنْكَشِطْ. فصل: وإنْ أَخْرَجَ رِجْلَهُ إلى سَاقِ الخُفِّ، فهو كَخَلْعِهِ. وبهذا قال إسحاقُ، وأصْحَابُ الرَّأْىِ. وقال الشَّافِعِىُّ: لا يَبينُ لي أنَّ عليه الوُضُوءَ؛ لأنَّ الرِّجْلَ لم تَظْهَرْ. وحَكَى أبو الخَطَّاب في "رُءُوسِ المَسَائِلِ"، عن أحمدَ رِوَايةً أُخْرَى كذلك. ولَنا، أنَّ اسْتِقْرَارَ الرِّجْلِ في الخُفِّ شَرْطُ جَوازِ المَسْحِ، بِدَلِيلِ ما لو أدْخَلَ الخُفَّ، فأحْدَثَ قبلَ اسْتِقْرَارِها فيه، لم يكنْ له المَسْحُ، فإذا تَغَيَّرَ الاسْتِقْرَارُ زَالَ شَرْطُ جوازِ المَسْحِ، فيَبْطُلُ المَسْحُ لِزَوَالِ شَرْطِه، كزَوالِ اسْتِتَارِهِ، وإنْ كان إخْراجُ القَدَمِ إلى ما دُونَ ذلك، لم يَبْطُل المَسْحُ، لأنَّها لَمْ تَزُلْ عَنْ مُسْتَقَرِّها. فصل: كَرِهَ أحمدُ لُبْسَ الخُفَّيْنِ وهو يُدَافِعُ الأخْبَثَيْنِ، أو أحَدَهُما؛ لأنَّ الصَّلَاةَ مَكْرُوهَةٌ بهذه الطَّهارةِ، واللُّبْسُ يُرَادُ لِيمْسَحَ عليه لِلصَّلَاةِ. وكان إبراهيم النَّخَعِىُّ إذا أرادَ أنْ يَبُولَ لَبِسَ خُفَّيْهِ، ويرَىَ (٧) الأمْرَ في ذلك وَاسِعًا؛ لأنَّ الطَّهارةَ كامِلَةٌ، فأشْبَهَ ما لو لَبِسَهُ إذَا خافَ غَلَبَةَ النُّعَاسِ، وإنَّمَا كُرِهَتِ الصَّلَاةُ؛ لأنَّ اشْتِغَالَ قَلْبِهِ بِمُدَافَعَةِ الأَخْبَثَيْنِ يَذْهَبُ بِخُشُوعِ الصَّلَاةِ، ويَمْنَعُ الإِتْيانَ بها على الكَمَالِ، ورُبَّما حَمَلَهُ ذلك على العَجَلَةِ فيها، ولا يَضُرُّ ذَلِكَ فِي اللُّبْسِ. ٨١ - مسألة؛ قال: (ولَوْ أَحْدَثَ وَهُوَ مُقِيمٌ، فَلَمْ يَمْسَحْ حَتَّى سَافَرَ، أتَمَّ مَسْحَ (١) مُسَافِرٍ مُنْذُ كانَ الحَدَثُ)

Anmerkungen

(٦) في: "فيبطل".(٧) في النسخ: "ولا يرى". وفي حاشية: وفى نسخة ولا يرى الأمر في ذلك إلا واحدا.(١) في م: "على مسح".