Der fünfte Teil, sein Anfang ist: "Abhandlung: Und wer eine Ware auf Kredit verkauft, dem ist es nicht erlaubt, sie für weniger zu kaufen, als er sie verkauft hat" aus dem Kapitel der Musarrāh und anderem, aus dem Buch des Verkaufs, und sein Ende ist das Ende von "Abhandlung: Und der Vertreter darf nicht in dem bevollmächtigen, worin er bevollmächtigt wurde, es sei denn, dies wird ihm überlassen" aus dem Buch der Vertretung. Am Anfang des Bandes befinden sich die vorherigen Stiftungs- und Besitzvermerke, und er enthält Korrekturen, und an seinem Ende gibt es Spuren von Termitenfraß. Er wurde in Naskh-Schrift geschrieben, umfasst 231 Blätter und seine Zeilenzahl beträgt 20 Zeilen.
Der sechste Teil, und sein Anfang ist: "Abhandlung: Und wenn der Vertreter verkauft und dann den Untergang des Preises behauptet...", aus dem Buch der Vertretung, und sein Ende ist das Ende von "Abhandlung: Und die Schenkung und das Almosen (Sadaqa) sind bei dem, was abgemessen oder gewogen wird, nicht gültig, außer durch dessen Inbesitznahme. Abhandlung: Und es ist bei anderem ohne Inbesitznahme gültig, wenn er annimmt, so wie es beim Verkauf gültig ist" aus dem Buch der Schenkung und Gabe. Am Anfang des Bandes befinden sich die vorherigen Stiftungs- und Besitzvermerke. Der Teil wurde in Naskh-Schrift geschrieben, umfasst 224 Blätter und seine Zeilenzahl beträgt 19 Zeilen.
Der siebte Teil, und sein Anfang ist: "Abhandlung: Und für das Kind nimmt sein Vater oder sein Vormund in Besitz" aus dem Buch der Schenkung und Gabe, und sein Ende ist das Ende von "Abhandlung: Und das fünfte Fünftel ist für den Reisenden" aus dem Kapitel der Verteilung von Fai', Beute und Almosen (Sadaqa). Am Anfang des Bandes befinden sich die vorherigen Stiftungs- und Besitzvermerke, und auf den ersten Blättern gibt es Spuren von Termitenfraß. Der Teil wurde in Naskh-Schrift geschrieben, umfasst 240 Blätter und seine Zeilenzahl beträgt 19 Zeilen.
Der neunte Teil, sein Anfang ist "Abhandlung: Und wenn er zu ihr sagt: Wenn ich mich von dir scheide, dann bist du geschieden" aus dem Buch der Scheidung, und sein Ende ist das Ende des Buches der Verletzungen. Am Anfang des Bandes befinden sich der Stiftungs- und Besitzvermerk. Der Teil wurde in Naskh-Schrift geschrieben, umfasst 253 Blätter und seine Zeilenzahl beträgt 19 Zeilen.
Der zehnte Teil, sein Anfang ist das Kapitel der Wiedervergeltung (Qawad), und sein Ende ist das Ende des Buches der Getränke. Am Anfang des Bandes befinden sich der Stiftungs- und Besitzvermerk. Der Teil wurde in Naskh-Schrift geschrieben, umfasst 249 Blätter und seine Zeilenzahl beträgt 19 Zeilen.
Der elfte Teil, unvollständig an seinem Anfang, und das Erste, was davon vorhanden ist, ist: "Und er und die übrigen seiner Gefährten verweilen. Was aber den Vers betrifft, mit dem sie argumentierten, so sagte Ibn ʿAbbās, dass ihn Seine Aussage aufhob: