kein Problem mit dem Streichen darüber, denn wenn er sich biegt, erscheint die Stelle der rituellen Waschung. Es ist nicht Bedingung, dass sie mit Leder besetzt sind. Ahmad sagte: Das Streichen über zwei Socken wird von sieben oder acht Gefährten des Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) überliefert. Ibn al-Mundhir sagte: Die Erlaubnis zum Streichen über Socken wird von neun Gefährten des Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) überliefert: Ali, Ammar, Ibn Mas'ud, Anas, Ibn Umar, al-Bara', Bilal, Ibn Abi Awfa und Sahl ibn Sa'd. Dies vertraten auch 'Ata', al-Hasan, Sa'id ibn al-Musayyib, al-Nakha'i, Sa'id ibn Jubayr, al-A'mash, al-Thawri, al-Hasan ibn Salih, Ibn al-Mubarak, Ishaq, Ya'qub und Muhammad. Abu Hanifa, Malik, al-Awza'i, Mujahid, 'Amr ibn Dinar, al-Hasan ibn Muslim und al-Shafi'i sagten: Das Streichen über sie ist nicht zulässig, es sei denn, sie sind mit einer Sohle versehen; denn es ist nicht möglich, darin fortwährend zu gehen, daher ist das Streichen über sie nicht zulässig, wie bei dünnen Socken. Unsere Argumentation stützt sich auf das, was al-Mughira ibn Shu'ba überlieferte, dass der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) über die Socken und die Sandalen strich. Al-Tirmidhi sagte: Dies ist ein hasan sahih Hadith. Dies weist darauf hin, dass die Sandalen nicht über ihnen getragen wurden; denn wären sie so gewesen, hätte er die Sandalen nicht erwähnt, denn man sagt nicht: "Ich strich über den Schuh und seine Sandale". Und weil die Gefährten – möge Gott mit ihnen zufrieden sein – über die Socken strichen und in ihrer Ära kein Widerspruch dazu bekannt wurde, war dies ein Konsens (Ijma'). Und weil es die Stelle der rituellen Pflicht bedeckt und am Fuß haftet, wurde das Streichen darüber zulässig, wie beim Schuh. Zu ihrem Einwand, dass fortwährendes Gehen darin nicht möglich sei, sagen wir: Das Streichen darüber ist nur dann zulässig, wenn er von einer Art ist, die von selbst fest sitzt und in der ein fortwährendes Gehen möglich ist. Was aber dünn ist, das bedeckt nicht.
Abschnitt: Ahmad wurde über den Socken aus Stoffresten (Kiraq) gefragt, ob man darüber streichen darf? Er empfand dies als missbilligenswert. Vielleicht empfand Ahmad dies als missbilligenswert, weil bei diesen meist Dünnheit vorherrscht und sie von selbst nicht fest sitzen. Wenn sie jedoch wie ein Wollsocke in Bezug auf Dicke und Halt sind, gibt es keinen Unterschied. Und Ahmad sagte an einer Stelle: Es reicht ihm nicht das Streichen über den Socken, es sei denn, es ist ein dicker Socken, der am Fuß aufrecht stehen bleibt, ohne...
(1) Ausgeführt von Abu Dawud in: Kapitel über das Streichen über Socken, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/35. Und von al-Tirmidhi in: Kapitel über das Streichen über Socken und Sandalen, aus dem Buch der rituellen Reinheit. 'Aridat al-Ahwadhi 1/148. Und von Ibn Maja in: Kapitel über das, was über das Streichen über Socken und Sandalen berichtet wurde, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Ibn Maja 1/185. Und von Imam Ahmad in: al-Musnad 4/252.