Ali (möge Gott mit ihm zufrieden sein) sagte: Wenn die Religion durch das eigene Urteilsvermögen bestimmt würde, wäre die Unterseite des Lederstrumpfes für das Streichen eher geeignet als die Oberseite; ich habe jedoch den Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) über die Oberseite seiner beiden Lederstrümpfe streichen sehen. Überliefert von Abu Dawud. Von al-Mughira wurde überliefert: Ich sah den Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) über die beiden Lederstrümpfe auf deren Oberseite streichen. Überliefert von Abu Dawud und al-Tirmidhi, der sagte: Ein guter, authentischer Hadith (hasan sahih). Von 'Umar wurde überliefert, er sagte: Ich sah den Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) anordnen, über die Oberseite der beiden Lederstrümpfe zu streichen, wenn man sie in einem Zustand ritueller Reinheit angezogen hat. Überliefert von al-Khallal mit seiner Überlieferungskette. Zudem ist die Unterseite kein Ort für die rituelle Pflicht des Streichens, weshalb sie auch kein Ort für die Sunna des Streichens ist, wie der Unterschenkel. Und das Streichen über sie ist nicht verpflichtend und es ist kaum möglich, dass sie frei von Berührung mit Unreinheiten bleibt, wodurch die Hand verunreinigt würde, weshalb es besser ist, sie auszulassen. Ihr Hadith ist zudem fehlerhaft, wie al-Tirmidhi sagte. Er sagte: Ich fragte Abu Zur'a und Muhammad – also al-Bukhari – danach, und sie sagten: Er ist nicht authentisch. Ahmad sagte: Dieser ist von einer schwachen Überlieferung; er wurde von Raja' ibn Haywa von Warrad, dem Schreiber al-Mughiras, überliefert, und er hat ihn nicht getroffen. Die Unterseite des Lederstrumpfes ist kein Ort für die rituelle Pflicht des Streichens, im Gegensatz zu seiner Oberseite.
Abschnitt: Das, was für das Streichen ausreicht, ist, dass man den Großteil der Vorderseite der Oberseite mit den Fingern in Linien bestreicht. Al-Shafi'i sagte: Es reicht aus, den geringsten Teil zu bestreichen, auf den die Bezeichnung „Streichen“ zutrifft, da er den Begriff des Streichens allgemein verwendete und keine Bestimmung hierfür überliefert wurde, weshalb man zu dem zurückkehren muss, was unter diesen Begriff fällt. Abu Hanifa sagte: Es reicht das Maß von drei Fingern aus, aufgrund der Aussage von al-Hasan: „Die Sunna des Streichens sind in Linien verlaufende Finger.“ Dies bezieht sich auf die Sunna des Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm), und das Geringste für den Plural sind drei. Unser Argument ist, dass der Begriff des Streichens allgemein formuliert wurde und der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) ihn durch sein Handeln erläutert hat, weshalb man zu seiner Erläuterung zurückkehren muss. Al-Khallal überlieferte mit seiner Überlieferungskette von
(2) In M: "dessen Oberseite". (3) In: Kapitel über die Art und Weise des Streichens, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/36, 37. Al-Tirmidhi überlieferte dies ebenfalls in: Kapitel über das Streichen über die beiden Lederstrümpfe an deren Oberseite, aus den Kapiteln der rituellen Reinheit. 'Aridat al-Ahwadhi 1/147. (4) Siehe: Die vorangegangene Einordnung der Überlieferung. (5) Fehlt in: al-Asl (dem Originalmanuskript). (6) Siehe: 'Aridat al-Ahwadhi 1/146, 147. (7) Abu Sa'id Warrad al-Thaqafi, der Schreiber von al-Mughira ibn Shu'ba und sein Klient. Siehe seine Biografie in: Tahdhib al-Tahdhib 11/112. (8) In M: "khatutan" (Linien). Das in al-Asl (dem Originalmanuskript) Festgelegte ist das, was nach einigen Zeilen als Aussage von al-Hasan folgt. Und "khitatan" bedeutet: Markierungen, abgeleitet von ihrem Ausdruck "er zog eine Linie für das Haus", was bedeutet, er grenzte sein Land ab und markierte es.
عَلِيٍّ، رَضِىَ اللهُ عَنْهُ: لو كان الدِّينُ بالرَّأْىِ لَكان أسْفَلُ الخُفِّ أَوْلَى بالمَسْحِ مِنْ أَعْلَاهُ (٢)، وقد رأيتُ رسولَ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- يَمْسَحُ ظَاهِرَ خُفَّيْهِ. رواهُ أبو داود (٣). وعن المُغِيرَةِ قال: رَأَيْتُ رَسُولَ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- يَمْسَحُ على الخُفَّيْنِ عَلَى ظَاهِرِهمَا. رواهُ أبو داود، والتِّرْمِذِىُّ، وقال: حدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ (٤). وعَن عمرَ، قال: رَأَيْتُ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- يَأْمُرُ بالمَسْحِ عَلَى ظَاهِرِ الخُفَّيْنِ إذا لَبِسَهُمَا وهما طَاهِرَتَانِ. رواهُ الخَلَّالُ بإسْنَادِهِ. ولأنَّ بَاطِنَه ليس بِمَحَلٍّ لِفَرْضِ المَسْحِ، فلم يكنْ مَحَلًّا لِمَسْنُونِهِ، كَساقِهِ، ولأنَّ مَسْحَهُ غيرُ وَاجِبٍ، ولا يَكَادُ يَسْلَمُ مِنْ مُبَاشَرَةِ أذًى فيه، تَتَنَجَّسُ يَدُه به، فكان تَرْكُهُ أوْلَى، وحَدِيثُهُم مَعْلُولٌ، قالَهُ التِّرْمِذِىُّ. قال: وسَأَلْتُ أَبَا زُرْعَة، ومُحمدًا -[يَعْنِى البُخَارِىَّ] (٥) - عنه فقالا: ليس بِصَحِيحٍ (٦). وقال أحمدُ: هذا مِنْ وَجْهٍ ضَعِيفٍ، رواهُ رَجَاءُ بنُ حَيْوَةَ، عن وَرَّادٍ (٧) كاتبِ المُغِيرَةِ، ولم يَلْقَه. وأَسْفَلُ الخُفِّ ليس بِمَحَلٍّ لِفَرْضِ المَسْحِ، بِخِلافِ أعْلَاهُ.
فصل: والمُجْزِئُ في المَسْحِ أنْ يَمْسَحَ أكثرَ مُقَدَّمِ ظاهِرِهِ خِطَطًا (٨) بالأصَابِعِ، وقال الشَّافِعِىُّ: يُجْزِئُهُ أقلُّ ما يَقَعُ عليْه اسْمُ المَسْحِ؛ لأنَّه أطْلَقَ لَفْظَ المَسْحِ، ولم يُنْقَلْ فيه تَقْدِيرٌ، فوَجَبَ الرُّجُوعُ إلى ما يَتَنَاوَلُهُ الاسْمُ. وقال أبو حَنِيفة: يُجْزِئُه قَدْرُ ثَلَاثِ أصَابِعَ؛ لِقَوْلِ الحسنِ: سُنَّةُ المَسْحِ خطط بالأصابِعِ. فيَنْصَرِفُ إلى سُنَّةِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، وأقَلُّ لَفْظِ الجَمْعِ ثَلَاثٌ. ولَنا، أنَّ لَفْظَ المَسْحِ وَرَدَ مُطْلَقًا، وفَسَّرَهُ النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بفِعْلِه، فيَجِبُ الرُّجُوعُ إلى تَفْسِيرِه، وقد رَوَى الخَلَّالُ، بإسْنادِهِ، عن
(٢) في م: "ظاهره".(٣) في: باب كيف المسح، من كتاب الطهارة. سنن أبي داود ١/ ٣٦، ٣٧. وأخرجه الترمذي أيضًا، في: باب في المسح على الخفين ظاهرهما، من أبواب الطهارة. عارضة الأحوذى ١/ ١٤٧.(٤) انظر: التخريج السابق.(٥) سقط من: الأصل.(٦) انظر: عارضة الأحوذى ١/ ١٤٦، ١٤٧.(٧) أبو سعيد ورَّاد الثقفى، كاتب المغيرة بن شعبة ومولاه. انظر ترجمته في: تهذيب التهذيب ١١/ ١١٢.(٨) في م: "خطوطا". والمثبت في: الأصل، ويأتي بعد سطور قول الحسن.وخططا: أي علامات، من قولهم خط الدار خطَّة، أي احتجز أرضها وعلَّم عليها.