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KI-Übersetzung

al-Mughīra b. Shuʿba, und er erwähnte die Gebetswaschung des Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - und sagte: Dann vollzog er die Gebetswaschung und strich über die beiden ledernen Socken, so legte er seine rechte Hand auf seinen rechten ledernen Socken, und legte seine linke Hand auf seinen linken ledernen Socken, dann strich er in einem einzigen Streichen über deren beider Oberseite, sodass es so ist, als ob ich die Spuren seiner Finger auf den beiden ledernen Socken anschaue (9). Ibn ʿAqīl sagte: Die Sunna des Streichens ist so, dass er seine beiden ledernen Socken mit seinen beiden Händen bestreicht, die rechte für die rechte und die linke für die linke. Und Aḥmad sagte: Wie auch immer du es machst (10), so ist es erlaubt, mit der einen Hand oder mit den beiden Händen (11), und die Aussage von al-Ḥasan, mit dem was wir erwähnt haben, widersprechen sich nicht.

Abschnitt: Wenn er nun mit einem Lappen oder einem Stück Holz streicht, ist das Genügen wahrscheinlich; weil er über seine beiden ledernen Socken gestrichen hat, und das Verbot ist wahrscheinlich; weil der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - mit seiner Hand strich. Und wenn er mit einem Finger oder zwei Fingern streicht, genügt es ihm, wenn er das Streichen damit wiederholt, bis es wie das Streichen mit seinen Fingern wird. Und es wurde zu Aḥmad gesagt: Streicht er mit den beiden Handflächen oder mit den Fingern? Er sagte: Mit den Fingern. Es wurde zu ihm gesagt: Genügt es ihm mit zwei Fingern? Er sagte: Habe ich nicht gehört.

Abschnitt: Und wenn er den ledernen Socken wäscht, so enthielt sich Aḥmad, und Ibn Ḥāmid erlaubte es; weil es weitreichender als das Streichen ist. Und der Qāḍī sagte: Es genügt ihm nicht; weil ihm das Streichen befohlen wurde und er es nicht getan hat, so genügt es ihm nicht, so wie wenn er bei der Ersatzwaschung (Tayammum) den Staub auf sein Gesicht und seine beiden Hände werfen würde. Aber wenn er seine beiden Hände während des Waschens oder danach über die beiden ledernen Socken streifen lässt, genügt es ihm; weil er gestrichen hat.

89 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn er seine Unterseite und nicht seine Oberseite bestreicht, genügt es ihm nicht)

Wir kennen niemanden, der sagte: Das Streichen der Unterseite des ledernen Sockens genügt ihm, außer Aschhab (1) von den Gefährten von Mālik, und einige der Gefährten von al-Schāfiʿī; weil er einen Teil dessen gestrichen hat, was sich gegenüber dem Ort der Pflicht befindet, so genügte es ihm, so wie wenn er seine Oberseite bestrichen hätte. Und das explizit Überlieferte von al-Schāfiʿī ist, dass es ihm nicht genügt; weil es kein Ort für die Pflicht des Streichens ist, so genügte sein Streichen nicht, wie die Wade. Und wir haben erwähnt, dass der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -

Anmerkungen

(9) Siehe: Einordnung des Hadith von al-Mughira ibn Shu'ba, erwähnt zu Beginn des Kapitels auf Seite 359. (10) In M: "fi'luhu" (sein Handeln). (11) In M: "oder mit beiden Händen". (1) Abu 'Umar Ashhab ibn 'Abd al-'Aziz ibn Dawud al-Qaysi, aus Ägypten, aus der mittleren Schicht der Gefährten von Malik. Ashhab ist ein Beiname für ihn, sein Name ist Miskin; er starb in Ägypten im Jahr 204 n.H. Al-Dibaj al-Mudhahhab 1/307, 308.

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Arabisch (Quelle)

المُغِيرَةِ بنِ شُعْبَة، فذَكَرَ وُضُوءَ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: ثم تَوَضَّأَ، ومَسَحَ على الخُفَّيْنِ، فوَضَعَ يَدَهُ اليُمْنَى على خُفِّهِ الأيْمَنِ، ووَضَعَ يَدَهُ اليُسْرَى على خُفِّهِ الأيْسَرِ، ثم مَسَحَ أعْلَاهُما مَسَحَةً وَاحِدَةً، حتى كأنِّى أنْظُرُ إلى أثَرِ أصَابِعِهِ على الخُفَّيْنِ (٩). قال ابْنُ عَقِيلٍ: سُنَّةُ المَسْحِ هكذا، أنْ يَمْسَحَ خُفَّيْهِ بِيَدَيْهِ اليُمْنَى لِلْيُمْنَى واليُسْرَى لِلْيُسْرَى. وقال أحمدُ: كَيْفَما فَعَلْتَ (١٠) فهو جائِزٌ، باليَدِ الوَاحِدَةِ أو باليَدَيْنِ (١١)، وقَوْلُ الحسنِ، مع ما ذَكَرْنا، لا يتَنافَيانِ. فصل: فَإنْ مَسَحَ بخِرْقَةٍ أو خَشَبَةٍ، احْتَمَلَ الإِجْزَاءَ؛ لأنَّهُ مَسَحَ على خُفَّيْهِ، واحْتَمَلَ المَنْعَ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- مَسَحَ بِيَدِهِ. وإنْ مَسَحَ بإِصْبَعٍ أو إصْبَعَيْنِ، أجْزَأَهُ إذا كَرَّرَ المَسْحَ بِها، حتَّى يَصِيرَ مِثْلَ المَسْحِ بأصَابِعِهِ. وقِيل لأحمدَ: يَمْسَحُ بالرَّاحَتَيْنِ أو بالأصَابِعِ؟ قال: بالأصَابِعِ. قِيل له: أَيُجْزِئُه بإصْبَعَيْنِ؟ قال: لم أسْمَعْ. فصل: وإنْ غَسَلَ الخُفَّ، فتَوَقَّفَ أحمدُ، وأجازَهُ ابنُ حامِدٍ؛ لأنَّهُ أَبْلَغُ مِن المَسْحِ. وقال القاضي: لا يُجْزِئُه؛ لأنَّه أُمِرَ بالمَسْحِ، ولم يَفْعَلْهُ، فلم يُجْزِهِ، كما لو طَرَحَ التُّرَابَ على وَجْهِهِ ويَدَيْهِ في التَّيَمُّمِ، لكِنْ إنْ أمَرَّ يَدَيْهِ على الخُفَّيْنِ في حالِ الغَسْلِ، أو بَعْدَه أَجْزَأهُ؛ لأنَّه قد مَسَحَ. ٨٩ - مسألة؛ قال: (وإنْ مَسَحَ أسْفَلَهُ دُونَ أعْلَاهُ، لَمْ يُجْزِهِ) لا نَعْلَمُ أحدًا قال: يُجْزِئُه مَسْحُ أسْفَلِ الخُفِّ، إلَّا أَشْهَبَ (١) مِنْ أصْحَابِ مالِك، وبعضَ أصْحَابِ الشَّافِعِىِّ؛ لأنَّهُ مَسَحَ بَعْضَ ما يُحاذِى مَحَلَّ الفَرْضِ، فأجْزَأهُ، كما لو مَسَحَ ظَاهِرَهُ. والمَنْصُوصُ عن الشَّافِعِىِّ، أنَّه لا يُجْزِئُه؛ لأنَّه ليس مَحَلًّا لِفَرْضِ المَسْحِ، فلم يُجْزِىءْ مَسْحُهُ، كَالسَّاقِ. وقَدْ ذَكَرْنا أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم-

Anmerkungen

(٩) انظر: تخريج حديث المغيرة بن شعبة، المتقدم في أول الباب صفحة ٣٥٩.(١٠) في م: "فعله".(١١) في م: "أو باليدين".(١) أبو عمر أشهب بن عبد العزيز بن داود القيسى، من أهل مصر، من الطبقة الوسطى من أصحاب مالك، وأشهب لقب له واسمه مسكين، توفى بمصر سنة أربع ومائتين. الديباج المذهب ١/ ٣٠٧، ٣٠٨.