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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 441

Übersetzung · DE

al-Nakha'i, Hammad ibn Abi Sulaiman, al-Awza'i und Sa'id ibn 'Abd al-'Aziz (23); denn es ist ein Kleidungsstück für das Haupt der Frau, weshalb das Bestreichen nicht zulässig ist, wie bei der Wiqaya (Kopfbedeckung). Das Bestreichen der Wiqaya ist nach einer einzigen Überlieferung nicht gültig. Wir wissen von keinerlei Meinungsverschiedenheit darüber, weil ihre Abnahme keine Mühsal bereitet; sie ist [wie eine Taqiyya (Kappe) des Mannes] (24). Und Allah weiß es am besten.

Anmerkungen

(23) Abu Muhammad Sa'id ibn 'Abd al-'Aziz al-Tanukhi, einer der Rechtsgelehrten der Tabi'un in Syrien, zusammen mit al-Awza'i und nach ihm; er verstarb im Jahr 166 n.H. Siehe: Tabaqat al-Fuqaha' von al-Shirazi, S. 76. (24) In M: "wie eine Taqiyya für den Mann".

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