6). Da es in keinem Zeitalter eine als ständige Gewohnheit festgestellte Menstruation gab, die kürzer als das ist, kann dies unter keinen Umständen eine Menstruation sein. Der Hadith von Wathila wird von Muhammad ibn Ahmad al-Shami überliefert, der schwach ist, und er beruft sich auf Hammad ibn al-Minhal, der (7) unbekannt ist. Den Hadith von Anas überliefert (8) al-Jald ibn Ayyub, der schwach ist. Ibn 'Uyayna sagte: 'Er ist ein Überlieferer ohne jede Grundlage (9).' Ahmad sagte über den Hadith von Anas: 'Er ist nichts wert, dies geht auf al-Jald ibn Ayyub zurück.' Es wurde gesagt: 'Wahrlich, Muhammad ibn Ishaq hat ihn überliefert', er sagte (10): 'Ich glaube nicht, dass er ihn von jemand anderem als al-Hasan ibn Dinar gehört hat.' Er stufte ihn als sehr schwach ein. Er sagte: 'Yazid ibn Zuray' sagte: Das ist Abu Hanifa, er hat als Beweis nur al-Jald ibn Ayyub herangezogen.' [Und der Hadith von al-Jald] (11) wurde von 'Ali – möge Allah mit ihm zufrieden sein – in einer Weise überliefert, die ihm widerspricht. Denn er sagte: 'Was über fünfzehn Tage hinausgeht, ist eine Zwischenblutung (Istihada), und das Minimum der Menstruation sind ein Tag und eine Nacht.'
Abschnitt: Das Minimum der Reinheit (Tuhr) zwischen zwei Menstruationen beträgt dreizehn Tage; denn die Aussage von Ahmad unterscheidet sich nicht darin, dass die Wartezeit ('Idda) in einem einzigen Monat ablaufen kann, wenn dies durch einen Beweis (Bayyina) belegt wird. Ishaq sagte: 'Die zeitliche Festlegung dieser Leute auf fünfzehn Tage ist hinfällig.' Abu Bakr sagte: 'Das Minimum der Reinheit basiert auf der maximalen Dauer der Menstruation. Wenn wir sagen, dass ihr Maximum fünfzehn Tage beträgt, dann ist das Minimum der Reinheit fünfzehn Tage. Wenn wir sagen, ihr Maximum beträgt siebzehn Tage, dann ist das Minimum der Reinheit dreizehn Tage.' Dies scheint er darauf aufgebaut zu haben, dass der Monat einer Frau nicht mehr als dreißig Tage umfasst, in denen für sie Menstruation und Reinheit zusammenfallen. Wenn jedoch ihr Monat darüber hinausgeht, ist es vorstellbar, dass ihre Menstruation siebzehn Tage und ihre Reinheit fünfzehn Tage oder mehr beträgt. Malik, al-Thawri, al-Schafi'i und Abu Hanifa sagten: 'Das Minimum der Reinheit beträgt fünfzehn Tage.' Abu Thawr erwähnte: 'Dass sie darüber nicht uneins sind.' Unsere Argumentation ist das, was von 'Ali – möge Allah mit ihm zufrieden sein – überliefert wurde, dass eine Frau zu ihm kam, und...
(6) Sure al-Baqara, 283. (7) Weggelassen im: Original. (8) Im Original: "er überlieferte". (9) Al-Dhahabi überlieferte von Ibn 'Uyayna seine Aussage: "Jald, und wieder Jald, und wer war Jald?". Mizan al-I'tidal 1/420. (10) In der Handschrift (M): "er sagte". (11) Im Original: "Hadith der Menstruation" (ein Fehler). (12) In der Handschrift (M): "er sagte". (13) Weggelassen im: M.