Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 92 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn eine Frau von dauerhafter Blutung [istihada] betroffen ist und die Fähigkeit zur Unterscheidung [der Blutbeschaffenheit] besitzt, erkennt sie den Beginn daran, dass das Blut schwarz, dickflüssig und übelriechend ist, und das Ende daran, dass es dünnflüssig und rot ist. Während des Beginns unterlässt sie das Gebet; wenn es endet, führt sie die rituelle Ganzwaschung [Ghusl] durch und verrichtet für jedes [Gebet] die Gebetswaschung [Wudu]) · ShamelaTranslate