Es gibt keinen Unterschied, ob das schwarze Blut wenig oder viel ist, sofern es durch die Zusammenführung mit dem restlichen schwarzen Blut die Mindestdauer der Menstruation erreicht, nicht die Maximaldauer überschreitet und zwischen beiden Enden kein Zeitraum liegt, der die maximale Menstruationsdauer überschreitet. Ebenso gibt es keinen Unterschied, ob das rote Blut wenig oder viel ist, sofern sein Zeitraum als Reinheitsphase in Frage kommt. Sollte sein Zeitraum jedoch nicht als Reinheitsphase in Frage kommen, wie bei einer geringen Menge oder bei weniger als einem Tag, so wird es nach einer der beiden Überlieferungen den beiden Blutungen zugerechnet, die es umschließt; denn wäre das Blut unterbrochen, würde man nicht urteilen, dass es eine Reinheitsphase ist, daher ist es bei fließendem Blut erst recht so. Wenn sie also einen Tag schwarzes Blut sieht, dann den zweiten Tag rotes Blut, dann den dritten Tag wieder schwarzes Blut, und es danach rot wird und die Dauer überschreitet, so führt sie das schwarze Blut zum schwarzen Blut zusammen, womit ihre Menstruation zwei Tage dauert und das übrige Blut eine Zwischenblutung (Istihada) ist. Wenn sie einen halben Tag schwarzes Blut sieht, dann rotes Blut, dann den zweiten Tag dasselbe, dann den dritten Tag durchgehend schwarzes Blut, und es danach rot wird und die Dauer überschreitet: Wenn wir sagen, dass die Reinheitsphase weniger als einen Tag betragen kann, führt sie das schwarze Blut zum schwarzen Blut zusammen und ihre Menstruation dauert zwei Tage. Wenn wir sagen, sie kann nicht weniger als einen Tag betragen, dann dauert ihre Menstruation die ersten drei Tage und der Rest ist eine Zwischenblutung. Wenn sie einen halben Tag schwarzes Blut sieht, es dann rot wird und bis zum zehnten Tag andauert (14), sie es dann durchgehend schwarz sieht, es wieder rot wird und die Dauer überschreitet, dann ist das schwarze Blut insgesamt Menstruation, ebenso der erste halbe Tag. Würde sie zwischen dem schwarzen und dem roten Blut eine Reinheitsphase von einem Tag oder mehr sehen, würde sich das von uns beschriebene Urteil nicht ändern; denn das rote Blut wird ohnehin als Zwischenblutung eingestuft, selbst wenn es direkt an das schwarze Blut anschließt, umso mehr, wenn es davon getrennt ist.
Abschnitt: Wenn sie in einem Monat fünf Tage schwarzes Blut sieht, es dann rot wird und anhält, und dies im zweiten Monat ebenso ist, der dritte Monat aber durchgehend rot ist, sie dann im vierten Monat dasselbe wie im ersten sieht und im fünften Monat fünf Tage rotes Blut sieht, das dann schwarz wird und anhält, dann ist ihre Menstruation das schwarze Blut aus dem ersten, zweiten und vierten Monat. Was den dritten und fünften Monat betrifft, so hat sie in diesen kein Unterscheidungsvermögen; denn das Urteil über das schwarze Blut im fünften Monat entfällt, weil es die Dauer überschritten hat. Wenn wir sagen, dass die Gewohnheit durch zweimaliges Auftreten bewiesen wird, setzt sie in den drei Monaten aus, also im dritten, vierten und fünften Monat. Wenn wir sagen, sie wird erst durch dreimaliges Auftreten bewiesen, setzt sie in dem fünften Monat aus, da sie dies in drei Monaten gesehen hat. Es wurde auch gesagt: Es gibt für sie keine feste Gewohnheit, und sie setzt aus, was
(14) Im Original ausgelassen.
قليلًا أو كثيرًا إذا كان بانْضِمَامِهِ إلى بَقِيَّةِ الأسودِ يَبْلُغُ أقَلَّ الحَيْضِ، ولا يَزِيدُ على أكثرِه، ولا يكونُ بينَ طَرَفَيْهِما زَمَنٌ يَزِيدُ على أكثرِ الحَيْضِ، وكذلِك لا فَرْقَ بينَ كَوْنِ الأحْمَرِ قليلًا أو كثيرًا إذا كان زَمَنُه يَصْلُحُ أنْ يكونَ طُهْرًا. فأمَّا إنْ كان زَمَنُه لا يَصْلُحُ أنْ يكونَ طُهْرًا، مِثْلَ الشَّىءِ اليَسِيرِ أو ما دُونَ اليومِ، على إحْدَى الرِّوَايَتَيْن، فإنَّه يُلْحَقُ بِالدَّمَيْن الذي هو بينهما؛ لأنَّهُ لو كان الدَّمُ مُنْقَطِعًا، لم يُحْكَمْ بكَوْنِه طُهْرًا، فإذا كانَ الدَّمُ جَارِيًا كان أَوْلَى، فلو رَأَتْ يومًا دَمًا أسودَ، ثم رأت الثَّانِىَ دَمًا أحمرَ، ثم رَأَتِ الثَّالِثَ أسودَ، ثم صارَ أحمرَ وعَبَرَ، لَفَّقَتِ الأسودَ إلى الأسود، فصارَ حَيْضُها يَوْمَيْنِ وبَاقِى الدَّمِ اسْتِحَاضَةٌ، وإنْ رَأتْ نِصْفَ يومٍ أسودَ، ثم صارَ أحمرَ، ثم رَأَتْ الثَّانِىَ كذلك، ثم رَأت الثَّالِثَ كُلَّهُ أسودَ، ثم صارَ أَحمرَ وعَبَرَ، فإنْ قُلْنا إنَّ الطُهْرَ يكونُ أَقَلَّ مِن يومٍ، لَفَّقَتِ الأسود إلى الأسودِ فكانَ حَيْضُها يومَيْن. وإنْ قُلْنا لا يكونُ أقَلَّ مِن يومٍ، فحَيْضُها الأَيَّامُ الثَّلاثةُ الأُوَلُ، والباقى اسْتِحَاضَةٌ. وإنْ رَأتْ نِصْفَ يومٍ أسْوَدَ، ثم صارَ أحمرَ وعبرَ (١٤) إلى العاشِرِ، ثم (١٤) رَأَتْهُ كُلَّه أسودَ، ثم صارَ أحمرَ، وعَبَرَ، فالأسودُ حَيْضٌ كُلُّه، ونِصْفُ اليومِ الأوَّل. ولو رَأَتْ بينَ الأسودِ وبينَ الأحمرِ نَقَاءً يومًا أو أكْثَرَ، لم يَتَغَيَّرِ الحُكْمُ الذي ذكَرْنَاه؛ لأنَّ الأَحمرَ مَحْكُومٌ بأنَّه اسْتِحَاضَةٌ، مع اتِّصَالِه بالأسود، فمع انْفِصَالِه عنه أَوْلَى.
فصل: إذا رَأَتْ في شهرٍ خمسةً أَسْوَدَ، ثم صارَ أحمرَ، واتَّصَلَ، وفى الثَّانِى كذلك، ثم صارَ الثَّالِثُ كُلُّه أحمرَ، ثم رَأَتْ في الرَّابعِ مِثْلَ الأوَّلِ، ثم رَأتْ في الخامِسِ خمسةً أحمرَ، ثم صَارَ أسودَ واتَّصَلَ، فحَيْضُها الأسودُ مِن الأوَّلِ والثَّانِى والرَّابِعُ. وأمَّا الثَّالِث والخامِس فلا تَمْيِيزَ لها فيهما؛ لأنَّ حُكْمَ الأسودِ في الخامِسِ سَقَطَ لِعُبُورِهِ. فإنْ قُلْنا العادَةُ تَثْبُتُ بِمَرَّتَيْن، جلَست ذلك مِنَ الأشْهُرِ الثَّلاثة، وهى الثَّالِثُ والرَّابعُ والخَامِسُ. وإنْ قُلْنا لا تَثْبُتُ إلَّا بِثَلَاثَةٍ، جلَست ذلك مِن الخَامِسِ، لأنَّها قد رَأَتْ ذلك في ثلاثةِ أشْهُرٍ. وقِيل: لا تَثْبُتُ لها عَادَةٌ، وتَجْلِسُ ما
(١٤) سقط من: الأصل.