zehnten Jahrhundert schätzungsweise. Er ist mit einer abweichenden, neueren Schrift ergänzt. An ihrem Ende steht, dass Muḥammad b. Muḥammad b. Aḥmad b. al-Muzannāt [sic] al-Ḥanbalī ihre Lektüre beendet hat. Er weist Spuren von Feuchtigkeit auf, umfasst 310 Blätter und seine Zeilenzahl beträgt 19 Zeilen.
12 - Eine unter der Nummer 365 Usul al-fiqh aufbewahrte Abschrift. Darauf steht geschrieben: Der vierte Teil von al-Kifāya von Abū Yaʿlā Ibn al-Farrāʾ al-Ḥanbalī, doch es ist ein Teil aus al-Mughnī von Ibn Qudāma. Er beginnt mit dem Abschnitt "Das Darlehen ist eine Art von Vorschuss" aus dem Buch über die Verkäufe, und sein Ende ist das Ende der Pacht (Muzāraʿa). Der Teil wurde in gewöhnlicher Schrift von ʿAbd Allāh b. ʿAlī b. ʿUmar al-Quraschī [oder al-Qūṣī] b. ʿAbd Rabbih geschrieben. Er beendete ihn am Sonntag, den achtundzwanzigsten des Monats Dschumādā al-Āchira im Jahr 734. Der Teil umfasst 248 Blätter und seine Zeilenzahl beträgt 25 Zeilen.
In der al-Azhar-Bibliothek:
Eine unter der Nummer [21] 5696 aufbewahrte Abschrift, die zwei Bände umfasst. Der erste Band beginnt – und an seinem Ende steht geschrieben, dass es der zweite Teil ist – bei: "Abschnitt: Wenn die Frau das Blut sieht..." aus den Abschnitten über die Menstruation aus dem Buch über die Rituelle Reinheit, und endet bei: "Abhandlung: Und was darüber hinaus an Vergesslichkeit geschieht..." aus dem Buch über das Gebet. Der zweite beginnt kurz vor: "Abschnitt: Und wenn der Fisch durch die Handlung eines Menschen heraussprang", und endet am Ende von: "Abschnitt: Und wenn er das Gelübde (Nathr) ablegt, zum heiligen Haus Gottes zu gehen..." aus dem Kapitel über die Gelübde (Nathr). Die Abschrift wurde in gewöhnlicher Schrift von Muḥammad b. ʿAlī b. Aybak al-Muʿaschschā al-Ḥanbalī im Jahr 928 geschrieben. Auf ihrer Außenseite steht, dass sie für die Bibliothek der erhabenen Residenz von Saif al-Dīn Yalbughā geschrieben wurde. Sie umfasst 208 und 205 Blätter, und ihre Zeilenzahl liegt zwischen 19 und 25 Zeilen.
In der al-Ẓāhiriyya-Bibliothek:
1 - Der erste Teil einer Abschrift, auf der geschrieben steht: "Der erste Band aus dem Buch al-Mughnī in der Jurisprudenz (Fiqh), verfasst vom Sheikh, dem Imam, dem Gelehrten, dem hochgelehrten Schaich al-Islām Muwaffaq al-Dīn Abū Muḥammad ʿAbd Allāh b. Aḥmad b. Muḥammad b. Qudāma al-Maqdisī, möge Gott ihn in Seine Barmherzigkeit hüllen", und danach: "Als Stiftung übergeben von