…dem Bedürftigen zu Gott dem Erhabenen, dem Scheich Muhammad ibn Ali ibn Abd al-Aziz al-Harrani, zugunsten aller Muslime, und er legte fest, dass sein Standort in der Bibliothek der Dhiya'iya-Schule am Fuße des Qasiyun sein soll, und die Aufsicht darüber obliegt ihm zeitlebens und nach ihm dem Aufseher der genannten Bibliothek, wer immer dies sei – möge Gott es von ihm annehmen und ihn belohnen.“ Am Ende steht: „Der erste Band wurde vollendet, mit Lob und Gunst Gottes, am Sonntag im letzten Drittel von Rabi' al-Akhir im Jahr sechshundertneunzig durch die Hand des Bedürftigen nach Gottes Vergebung und Barmherzigkeit, Ismail ibn Muhammad ibn Ismail al-Harrani – möge Gott ihm, seinen Eltern und allen Muslimen vergeben, und Gott segne unseren Herrn Muhammad, den schriftunkundigen Propheten, sowie seine Familie, seine Gefährten und diejenigen, die ihnen mit Güte bis zum Tag des Jüngsten Gerichts folgen.“ Das Exemplar ist in Naskhi-Schrift verfasst, umfasst 278 Blätter und hat einen Schriftspiegel von 24 Zeilen. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass es vom „al-Mughni“ nur fünfzehn Blätter enthält, deren Anordnung durcheinander geraten ist. Danach folgt ein anderes Buch über Rechtswissenschaft, das sich vom „al-Mughni“ unterscheidet. Der Anfang des Vorhandenen liegt vor dem „Kapitel über die den Wudu ungültig machenden Dinge“, und der Anfang des „Kapitels über die den rituellen Zustand der Reinheit (Tahara) aufhebenden Dinge“ lautet: „Die Aufhebungsgründe für die Reinheit sind zehn Dinge; eines davon ist das Austreten von etwas, das aus den beiden Körperöffnungen hervorkommt...“. Sein Ende befindet sich im „Kapitel über die Bestimmungen der Mütter von Kindern“ (Umm al-Walad): „...so ist es ihr auferlegt, nach dem Tod des einen der beiden die längere Frist von vier Monaten und zehn Tagen abzuwarten, oder die Freimachung durch eine Menstruationsperiode, und sie hat kein Erbrecht von dem Ehemann, und Gott weiß es am besten.“
2 – Der zweite Teil eines anderen Exemplars, auf das geschrieben wurde: „Der zweite Band des ‚al-Mughni‘ in der Rechtswissenschaft gemäß der Schule des verehrten Imams Abu Abdallah Ahmad ibn Muhammad ibn Hanbal, möge Gott mit ihm zufrieden sein und ihn zufriedenstellen, Amen. Verfasst vom Imam, dem Gelehrten, dem markanten Meister... Muwaffaq ad-Din Abu Muhammad Abdallah ibn Ahmad ibn Muhammad ibn Qudama al-Maqdisi, möge Gott seine Seele heiligen und sein Grab erleuchten... das Paradies durch Seine Barmherzigkeit, Amen.“ Dann: „Dieses Buch wurde als Waqf gestiftet, und es ist das zweite des Buches ‚al-Mughni‘ sowie das, was davor und danach kommt, nämlich acht vollständige Teile. Der Schreiber dieser Zeilen ist Muhammad ibn Uthman ibn Muhammad al-Hanbali – möge Gott ihm zugunsten aller Muslime der Leute der Sunna und der Gemeinschaft vergeben, damit sie davon in vielfältiger Weise Nutzen ziehen... durch Gegenlesen und Studium, als eine gültige, verbindliche und rechtmäßige Stiftung, die nicht verkauft, nicht verschenkt, nicht vererbt und nicht herausgegeben werden darf... Und zu seinen Bedingungen gehört, dass es nicht an jemanden verliehen werden darf, für den man fürchtet...
الفقير إلى اللَّه تعالى الشيخ محمد بن على بن عبد العزيز الحرانى على جميع المسلمين وجعل مقره بخزانة المدرسة الضيائيَّة بسفح قاسيون والنظر فيه مدة حياته ومن بعده لناظر الخزانة المذكورة من كان تقبَّل اللَّه منه وأثابه". وفى آخره: "تم المجلد الأول بحمد اللَّه ومنه يوم الأحد في العشر الأخير من ربيع الآخر سنة تسعين وستمائة على يد الفقير إلى عفو اللَّه ورحمته إسماعيل بن محمد بن إسماعيل الحرانى غفر اللَّه له ولوالديه ولجميع المسلمين وصلى اللَّه على سيدنا محمد النبي الأمى وعلى آله وصحبه والتابعين لهم بإحسان إلى يوم الدين". والنسخة بقلم نسخى، وتقع في ٢٧٨ ورقة، ومسطرتها ٢٤ سطرا، وبتفحصها اتضح أنها لا تضم من المغنى إلا خمسة عشر ورقة، مضطربة الترتيب، ثم يأتى بعد ذلك كتاب آخر في الفقه يختلف عن المغنى، أول الموجود منه قبل باب نواقض الوضوء، وأول باب نواقض الطهارة: "نواقض الطهارة عشرة أشياء أحدهما خروج أي شيء خرج من السبيلين. . .". وآخره في باب أحكام أمهات الأولاد: ". . . لزمها أن تعتد بعد موت الآخر منهما بالأكثر من أربعة أشهر وعشرا أو الاستبراء بحيضة ولا ميراث لها من الزوج والله أعلم".
٢ - الجزء الثاني من نسخة أخرى كتب عليها: "المجلد الثاني من المغنى في الفقه على مذهب الإِمام المبجل أبى عبد اللَّه أحمد بن محمد بن حنبل رضى اللَّه عنه وأرضاه آمين. تأليف الإِمام العالم العلامة. . . . موفق الدين أبى محمد عبد اللَّه بن أحمد بن محمد بن قدامة المقدسى قدس اللَّه روحه ونور ضريحه. . . . الجنة برحمته آمين". ثم: "وقف هذا الكتاب وهو الثاني من كتاب المغنى وما قبله وما بعده وهو ثمانية أجزاء كاملة كاتب هذه الأحرف محمد بن عثمان بن محمد الحنبلى عفا اللَّه عنه على جميع المسلمين من أهل السنة والجماعة ينتفعون به أنواع الانتفاع. . . ومقابلة ومطالعة وقفا صحيحا لازما شرعيا لا يباع ولا يوهب ولا يورث ولا يخرج إلى. . . . . . ومن شرطه أن لا يعار لمن يخاف