Dieser. Ad-Daraqutni äußerte dies und sagte: „Er ist nicht authentisch (Sahih) von az-Zuhri überliefert.“ Von den Medizinern wurde überliefert, dass sie für eine solche schädliche Wirkung keinen Beleg kennen.
Abschnitt: Was das mit Unreinheit (Najasa) erhitzte Wasser betrifft, so unterteilt es sich in drei Kategorien:
Erstens: Wenn sicher ist, dass Teile der Unreinheit in das Wasser gelangt sind, so verunreinigt dies das Wasser, sofern es sich um eine geringe Menge handelt.
Zweitens: Wenn nicht sicher ist, dass Teile der Unreinheit in das Wasser gelangt sind, und die Trennwand nicht undurchlässig (Hasin) ist, dann verbleibt das Wasser bei seinem ursprünglichen Zustand der Reinheit, doch seine Verwendung ist verabscheuungswürdig (Makruh).
Ash-Shafi'i sagte: Es ist nicht verabscheuungswürdig, da der Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – ein Badehaus in al-Juhfa betrat.
Unsere Auffassung ist, dass es sich um Wasser handelt, das zwischen Reinheit und Unreinheit schwankt, während die Ursache (der Unreinheit) vorhanden ist; der mildeste Zustand ist daher die Verabscheuungswürdigkeit. Die Überlieferung ist vom Propheten – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – nicht gesichert; sie wird lediglich von Ibn Abbas überliefert, und es ist nicht erwiesen, dass der Brennstoff unrein war oder die Trennwand durchlässig. Die Überlieferung betrifft einen Einzelfall, aus dem sich kein allgemeines Verbot der Verabscheuungswürdigkeit ableiten lässt, außer im gleichen Kontext; es lässt sich daraus kein absolutes Verbot der Verabscheuungswürdigkeit ableiten.
Dritte Kategorie: Wenn die Trennwand undurchlässig (Hasin) ist, sagte al-Qadi: Es ist verabscheuungswürdig. Ash-Sharif Abu Ja'far und Ibn 'Aqil wählten die Ansicht, dass es nicht verabscheuungswürdig sei, da hier keine Unsicherheit bezüglich seiner Unreinheit besteht, im Gegensatz zum vorherigen Fall.
Abu al-Khattab erwähnte bezüglich der Verabscheuungswürdigkeit von Wasser, das durch Unreinheit erhitzt wurde, zwei Überlieferungen (Riwayatan) ohne weitere Einschränkung.
Abschnitt: Die rituelle Reinigung (Wudu und Ghusl) mit Zamzam-Wasser ist nicht verabscheuungswürdig, da es reines Wasser ist; es gleicht somit allen anderen Wasserarten.
(29) Abu Ja'far 'Abd al-Khaliq ibn 'Isa ibn Ahmad ash-Sharif; seine Abstammung führt zurück auf al-'Abbas ibn 'Abd al-Muttalib – möge Allah mit ihm zufrieden sein. Er wurde im Jahr 411 n. H. geboren, erlangte Meisterschaft im (hanbalitischen) Madhhab, lehrte, erteilte Rechtsgutachten (Fatwas) und verfasste Werke. Er verstarb im Jahr 470 n. H. Siehe: Tabaqat al-Hanabila 2/237-241, al-'Ibar 3/273, 274.
(30) Abu al-Khattab Mahfuz ibn Ahmad ibn al-Hasan al-Kaludhani al-Baghdadi, einer der Imame und angesehenen Gelehrten des hanbalitischen Madhhabs. Er wurde im Jahr 432 n. H. geboren, verfasste exzellente Werke über den Madhhab, die Rechtsgrundlagen (Usul) und die Meinungsverschiedenheiten (Khilaf). Er verstarb im Jahr 510 n. H. Siehe: Tabaqat al-Hanabila 2/258, Dhayl Tabaqat al-Hanabila 1/116-127, al-'Ibar 4/21.