121 - Es berichtete uns Ahmad ibn Muhammad ibn Hazim, er sagte: Ishaq ibn Mansur berichtete uns, dass er zu Abu Abd Allah [Ahmad ibn Hanbal] sagte: 'Wenn man gegen die Haruriyya [eine Strömung der Chawarij] kämpft und sie dann gefangen nimmt [oder sie besiegt und ihre Habe erbeutet], [was gilt für das, was sie an sich gebracht haben?]' Er antwortete: 'Was auch immer sie davon an sich gebracht haben, das [Recht darauf] liegt bei ihnen [bzw. es ist ihnen zuzurechnen, d.h. es ist als ihr Eigentum zu betrachten, das nun demjenigen zusteht, der sie besiegt hat].' Ishaq ibn Mansur sagte: Ishaq ibn Rahawayh sagte: 'So ist es.'
١٢١ - أَخْبَرَنَا أَحْمَدُ بْنُ مُحَمَّدِ بْنِ حَازِمٍ، قَالَ: ثَنَا إِسْحَاقُ بْنُ مَنْصُورٍ، أَنَّهُ قَالَ لِأَبِي عَبْدِ اللَّهِ: قَاتَلْتَ الْحَرُورِيَّةَ ثُمَّ أَخَذُوا، قَالَ: كُلَّمَا أَصْبُوا مِنْ شَيْءٍ فِي ذَلِكَ فَهُوَ عَلَيْهِمْ ". قَالَ إِسْحَاقُ بْنُ مَنْصُورٍ: قَالَ إِسْحَاقُ بْنُ رَاهَوَيْهِ: كَذَا هُوَ