124 - Al-Hasan ibn Muhammad berichtete uns, er sagte: Ahmad ibn Abi 'Abda berichtete uns, er sagte: Ich fragte Ahmad [ibn Hanbal] und sagte: 'Der Hadith von al-Zuhri: "Die Fitna brach aus, während die Gefährten des Gesandten Allahs, Allah segne ihn und gewähre ihm Heil, in großer Zahl vorhanden waren. Sie kamen überein, dass wegen einer Auslegung (Ta'wil) des Korans weder die Qisas-Strafe (Vergeltungsstrafe) vollstreckt noch Eigentum eingezogen wird, außer dem, was in seiner konkreten Form vorgefunden wird?"' Er sagte: 'Ja.' Ich fragte: 'Gilt dies für die Haruriya (eine Sekte der Charidschiten) und ihresgleichen?' Er sagte: 'Ja.' Ich fragte: 'Wie steht es hingegen mit Dieben und Straßenräubern (Sa'alik), sind sie in keiner Weise davon ausgenommen und werden sie für all das zur Rechenschaft gezogen?' Er sagte: 'Ja.'
١٢٤ - أَخْبَرَنَا الْحَسَنُ بْنُ مُحَمَّدٍ، قَالَ: ثَنَا أَحْمَدُ بْنُ أَبِي عَبْدَةَ، قَالَ ⦗١٥٢⦘: سَأَلْتُ أَحْمَدَ، قُلْتُ: حَدِيثُ الزُّهْرِيِّ: " هَاجَتِ الْفِتْنَةُ وَأَصْحَابُ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مُتَوَافِرُونَ فَأَجْمَعُوا أَلَّا يُقَادَ، وَلَا يُؤْخَذَ مَالٌ عَلَى تَأْوِيلِ الْقُرْآنِ، إِلَّا مَا وُجِدَ بِعَيْنِهِ؟ قَالَ: نَعَمْ. قُلْتُ: هَذَا فِي الْحَرُورِيَّةِ وَأَمْثَالِهِمْ، قَالَ: نَعَمْ، قُلْتُ: فَأَمَّا اللُّصُوصُ وَالصَّعَالِيكُ فَلَا يُؤْمَنُونَ عَلَى شَيْءٍ مِنْ هَذَا، يُؤْخَذُونَ بِهِ كُلِّهِ؟ قَالَ: نَعَمْ "