Unterabschnitt: Die Bekämpfung von Räubern und die Verteidigung des Einzelnen gegen Angriffe auf sein Leben und sein Eigentum, sowie Erwähnungen zum Grenzschutz (Ribat) an Orten, die von Räubern gefährdet sind, und zum Wegelagertum.
تَفْرِيعٌ، قِتَالُ اللُّصُوصِ وَدَفْعُ الرَّجُلِ عَنْ نَفْسِهِ وَمَالِهِ وَذِكْرُ الرِّبَاطِ فِي الْمَوْضِعِ الْمَخُوفِ مِنَ اللُّصُوصِ، وَقَطْعِ الطَّرِيقِ