153 - Al-Husayn ibn al-Hasan al-Warraq berichtete mir, er sagte: Ibrahim ibn al-Harith berichtete uns: Es wurde zu Abu Abd Allah gesagt. Und al-Husayn ibn al-Hasan berichtete mir, er sagte: Muhammad ibn Dawud berichtete uns: Ich fragte Abu Abd Allah und sagte: Wenn ein Mann während einer Fitna (Bürgerkrieg/Unruhe) in einer Stadt ist und jemand bei ihm nachts in sein Haus eindringt? Er sagte: „Ich hoffe, wenn es um die Unverletzlichkeit (hurma) geht und jemand in sein Haus eingedrungen ist.“ Es wurde zu ihm gesagt: „Was ist mit demjenigen, der als Argument Uthman anführt, dass bei ihm eingedrungen wurde?“ Er sagte: „Das ist ein Vorzug für Uthman. Was aber den Fall betrifft, dass in sein Haus eingedrungen wird und die Unverletzlichkeiten bedroht sind“, wurde gesagt: „So wehrt er ihn ab.“ Es war, als sehe er darin kein Problem. Und er sagte: „Ibn Umar hat das Schwert gegen einen Dieb gezogen und gesagt: ‚Hätten wir ihn gelassen, hätte er ihn getötet.‘“