165 - Muhammad ibn Abi Harun und Muhammad ibn Ja'far berichteten mir, dass Abu al-Harith ihnen erzählte, er sagte: Ich fragte Abu Abd Allah über den Kampf gegen Diebe. Er antwortete: „Wer im Schutz seines Besitzes getötet wird, ist ein Märtyrer (Shahid).“ Ich sagte: „Soll ich gegen ihn kämpfen und ihn schlagen?“ Er sagte: „Wenn du weißt, dass er deinen Besitz will, dann kämpfe gegen ihn.“ Er fügte hinzu: „Wenn ein Mann seinen Besitz verteidigt und dabei jemanden tötet, verwundet oder ihm schwere Verletzungen zufügt, so hoffe ich, dass ihm dies nicht als Sünde angerechnet wird, denn ihm ist das Kämpfen erlaubt worden.“
١٦٥ - أَخْبَرَنِي مُحَمَّدُ بْنُ أَبِي هَارُونَ، وَمُحَمَّدُ بْنُ جَعْفَرٍ، أَنَّ أَبَا الْحَارِثَ حَدَّثَهُمْ، قَالَ: سَأَلْتُ أَبَا عَبْدِ اللَّهِ عَنْ قِتَالِ اللُّصُوصِ، فَقَالَ: " مَنْ قُتِلَ دُونَ مَالِهِ فَهُوَ شَهِيدٌ، قُلْتُ: أُقَاتِلُهُ وَأَضْرِبُهُ، قَالَ: إِذَا عَلِمْتَ أَنَّهُ يُرِيدُ مَالَكَ فَقَاتِلْهُ، وَقَالَ: إِذَا قَاتَلَ الرَّجُلُ دُونَ مَالِهِ فَقَتَلَ أَوْ جَرَحَ أَوْ أَثْخَنَ فِيهِمْ، أَرْجُو لَا يُحَرَّجَ، وَذَاكَ أَنَّهُ قَدْ أُذِنَ لَهُ فِي الْقِتَالِ "