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As-Sunnah von Abu Bakr ibn al-Khallal
Band 1 · Seite 192Kapitel über die Anweisungen, wenn man im Kampf die Oberhand gewinnt oder einen Wegelagerer so verwundet, dass er zur Abwehr unfähig ist: Man töte ihn nicht, nachdem man ihn besiegt hat, man schlage nicht erneut zu, man töte ihn nicht, wenn er gefangen genommen wurde, und man unternehme nichts ohne die Erlaubnis des Imams

Übersetzung · DE

Kapitel darüber, was einem Mann geboten wird, wenn er im Kampf die Oberhand gewinnt oder den Dieb verwundet hat, bis er ihn von sich abgewehrt hat: Er soll ihn nach dem Überwältigen nicht töten, er soll nicht erneut auf ihn einschlagen, er soll ihn nicht töten, falls er ihn gefangen nimmt, und er soll an ihm keine Tat vollziehen, außer mit der Erlaubnis des Imams.

Arabisch (Quelle)

بَابُ مَا يُؤْمَرُ بِهِ الرَّجُلُ إِذَا أَثْخَنَ فِي الْقِتَالِ، أَوْ جَرَحَ اللِّصَّ حَتَّى يَمْنَعَهُ عَنْ نَفْسِهِ فَلَا يَقْتُلُهُ بَعْدَ الْإِثْخَانِ، وَلَا يُعِيدُ عَلَيْهِ الضَّرْبَ، وَلَا يَقْتُلُهُ إِنْ أَخَذَهُ أَسِيرًا، وَلَا يُحْدِثُ فِيهِ حَادِثَةً إِلَّا بِإِذْنِ الْإِمَامِ

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