171 - Muhammad ibn Sulayman al-Jawhari erzählte uns, er sagte: 'Abdus ibn Malik al-'Attar erzählte uns, ich hörte Abu 'Abd Allah Ahmad ibn Hanbal sagen: „Der Kampf gegen Diebe und Charidschiten ist zulässig, wenn sie einen Mann in seiner Person oder seinem Eigentum bedrängen. Er hat das Recht, um seine Person und sein Eigentum zu kämpfen und sie mit allen ihm möglichen Mitteln zu verteidigen. Sobald sie jedoch von ihm ablassen oder ihn in Ruhe lassen, ist es ihm nicht gestattet, sie zu verfolgen oder ihre Spuren zu verfolgen; dies steht niemandem zu außer dem Imam oder den muslimischen Herrschern. Er darf sich nur in dieser konkreten Situation verteidigen und sollte bei seiner Anstrengung die Absicht haben, niemanden zu töten. Wenn dabei sein Körper bei der Verteidigung gegen sie in der Auseinandersetzung zu Schaden kommt, so möge Allah den Getöteten fernhalten. Und wenn dieser [Verteidiger] in jenem Zustand getötet wird, während er sein Leben und sein Eigentum verteidigt, so hoffe ich für ihn auf den Märtyrertod, wie es in den Hadithen überliefert ist. Alle Überlieferungen dazu besagen lediglich, dass man zum Kampf gegen sie angewiesen wurde, nicht aber dazu, sie [nach dem Kampf] zu töten oder sie zu verfolgen.“
١٧١ - حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ سُلَيْمَانَ الْجَوْهَرِيُّ، ثَنَا عَبْدُوسُ بْنُ مَالِكٍ الْعَطَّارُ، سَمِعْتُ أَبَا عَبْدِ اللَّهِ أَحْمَدَ بْنَ حَنْبَلٍ قَالَ: «قِتَالُ اللُّصُوصِ وَالْخَوَارِجِ جَائِزٌ، إِذَا عَرَضُوا لِلرَّجُلِ فِي نَفْسِهِ وَمَالِهِ، فَلَهُ أَنْ يُقَاتِلَ عَنْ نَفْسِهِ وَمَالِهِ، وَيَدْفَعَ عَنْهُمَا بِكُلِّ مَا يَقْدِرُ عَلَيْهِ، وَلَيْسَ لَهُ إِذَا فَارَقُوهُ، أَوْ تَرَكُوهُ أَنْ يَطْلُبَهُمْ، وَلَا يَتَّبِعَ آثَارَهُمْ، لَيْسَ ذَلِكَ لِأَحَدٍ إِلَّا لِلْإِمَامِ، أَوْ وُلَاةِ الْمُسْلِمِينَ، إِنَّمَا لَهُ أَنْ يَدْفَعَ عَنْ نَفْسِهِ فِي مَقَامِهِ ذَلِكَ، وَيَنْوِيَ بِجُهْدِهِ أَنْ لَا يَقْتُلَ أَحَدًا، فَإِنْ أَتَى عَلَى بَدَنِهِ فِي دَفْعِهِ عَنْ نَفْسِهِ فِي الْمَعْرَكَةِ، فَأَبْعَدَ اللَّهُ الْمَقْتُولَ، وَإِنْ قُتِلَ هَذَا فِي تِلْكَ الْحَالِ وَهُوَ يَدْفَعُ عَنْ نَفْسِهِ وَمَالِهِ رَجَوْتُ لَهُ الشَّهَادَةَ كَمَا جَاءَ فِي الْأَحَادِيثِ، وَجَمِيعُ الْآثَارِ فِي هَذَا إِنَّمَا أُمِرَ بِقِتَالِهِ، وَلَمْ يُؤْمَرْ بِقَتْلِهِ، وَلَا اتِّبَاعِهِ»