175 - 'Abd Allah ibn Muhammad berichtete mir, er sagte: Bakr ibn Muhammad berichtete uns, von seinem Vater, von Abu 'Abd Allah bezüglich dieser Angelegenheit, er sagte: „Ich halte das Bekämpfen von Räubern für zulässig, wenn sie dein Vermögen oder dein Leben begehren. Was jedoch das Aufsuchen ihrerseits oder das Verfolgen ihrerseits betrifft, wenn sie geflohen sind, so ist es dir nicht gestattet, sie zu bekämpfen.“