177 - Harb ibn Isma'il al-Kirmani berichtete mir, er sagte: Ahmad ibn Hanbal wurde über einen Mann gefragt, der in das Haus einiger Leute mit einer Waffe eingedrungen war und von ihnen getötet wurde. Er gab darauf keine Antwort. Dann berichtete mir Zakariyya ibn Yahya, dass Abu Talib ihnen erzählte, er sagte: Abu 'Abd Allah [Ahmad ibn Hanbal] wurde über Diebe befragt, die gewaltsam in das Haus eines Mannes eingedrungen waren: Soll er gegen sie kämpfen oder sie auffordern, davon abzulassen? Er sagte: "Sie sind in seine Privatsphäre (hurma) eingedrungen. Er soll sie nicht auffordern, davon abzulassen, sondern gegen sie kämpfen und sie von sich abwehren, jedoch ohne die Absicht, sie zu töten." Er [der Fragende] sagte: "Darf er sie mit dem Schwert schlagen?" Er antwortete: "Er soll sie mit allem, was ihm möglich ist, von sich abwehren, mit dem Schwert und anderem, und nicht die Absicht haben, sie zu töten." Er sagte: "Wenn er ihn schlägt und er dabei stirbt, trifft ihn keine Schuld." Ich fragte ihn: "Muss er sich deswegen vor dem Herrscher (Sultan) verantworten?" Er sagte: "Wenn die Leute es wissen und er ihn in seinem Haus getötet hat, trifft ihn nichts; es trifft ihn keinerlei Schuld. Er kämpft ja zur Verteidigung seines Besitzes, seiner Person und seiner Privatsphäre." Er sagte: "Wenn er aber flieht, dann lass ihn und verfolge ihn nicht." Ich fragte ihn: "Wenn er aber Besitz genommen hat und weggeht, soll ich ihn verfolgen?" Er sagte: "Wenn er deinen Besitz genommen hat, dann verfolge ihn. Der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: 'Wer bei der Verteidigung seines Besitzes getötet wird, der ist ein Märtyrer.' Du forderst also deinen Besitz zurück. Wenn er ihn dir zuwirft, dann verfolge ihn nicht und schlage ihn nicht; lass ihn gehen. Wenn er ihn dir jedoch nicht zuwirft und du ihn dann schlägst, ohne die Absicht zu haben, ihn zu töten, sondern nur in der Absicht, dein Eigentum zurückzuerlangen und ihn von dir abzuwehren, und er dann stirbt, so trifft dich keine Schuld; denn du kämpfst nur zur Verteidigung deines Besitzes." Der Hadith von 'Imran ibn Husayn über den Dieb, d.h. er sah keine Schuld bei demjenigen, der ihn tötete, hat er bereits erwähnt. Er sagte: "Und Ibn 'Umar, ein Dieb war eingedrungen, da kam er [Ibn 'Umar] mit dem gezogenen Schwert herausgelaufen."