178 - 'Abd al-Malik al-Maymuni berichtete mir, er sagte: Sie sagten zu Abu 'Abd Allah: Ein Dieb ist bei einem Mann in dessen Haus eingedrungen, was soll er tun? Er sagte: "Hat Ibn 'Umar nicht das Schwert ergriffen? Wäre es nicht so gewesen, dass wir ihn davon abgehalten hätten [wäre er ihm nachgegangen]." Sie sagten: "Darf er ihn schlagen?" Er sagte zu ihnen: "Der Mann hat das Recht, seinen Besitz und seine Person zu verteidigen, das heißt mit allem, womit er kann."
١٧٨ - أَخْبَرَنِي عَبْدُ الْمَلِكِ الْمَيْمُونِيُّ، قَالَ: قَالُوا لِأَبِي عَبْدِ اللَّهِ: لِصٌّ دَخَلَ عَلَى رَجُلٍ فِي دَارِهِ، كَيْفَ يَصْنَعُ؟ قَالَ: أَلَيْسَ ابْنُ عُمَرَ أَخَذَ السَّيْفَ، لَوْلَا أَنْ مَنَعْنَاهُ، قَالُوا: فَيَضْرِبُهُ؟ قَالَ لَهُمْ: «لِلرَّجُلِ أَنْ يَمْنَعَ مَالَهُ وَنَفْسَهُ، يَعْنِي بِكُلِّ مَا»