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KI-Übersetzung

vom Qurʾān irgendetwas auszulegen pflegte außer einer bestimmten Anzahl von Versen, das wäre, was den Einbildungen der Unwissenden vorschnell in den Sinn kommt – nämlich dass er vom Qurʾān nur weniges von seinen Versen und Geringes von seinen Buchstaben ausgelegt habe –, so wäre die Ermahnung zu ihm – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – nur hinabgesandt worden, damit er den Menschen die Erklärung dessen überlasse, was zu ihnen hinabgesandt wurde, und nicht, damit er ihnen erkläre, was zu ihnen hinabgesandt worden ist.

Und in dem Gebot Gottes – erhaben ist Sein Lob – an Seinen Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –, das zu übermitteln, was zu ihm hinabgesandt wurde, und Seiner Mitteilung an ihn, dass das, was zu ihm hinabgesandt wurde, nur hinabgesandt wurde, damit er den Menschen erkläre, was zu ihnen hinabgesandt wurde, und dem Bestehen des Beweises dafür, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – übermittelt und erfüllt hat, was Gott ihm zu übermitteln und zu erfüllen geboten hat, so wie Er es ihm geboten hat, und der Authentizität des Berichts von ʿAbd Allāh ibn Masʿūd mit seiner Aussage (1): „Wenn einer von uns zehn Verse gelernt hatte, überschritt er sie nicht, bis er ihre Bedeutungen und das Handeln danach gelernt hatte“ – (2) liegt das, was die Unwissenheit dessen verkündet, der glaubte oder wähnte, dass die Bedeutung des Berichts, den wir von ʿĀʾischa vom Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – erwähnt haben, er habe vom Qurʾān nichts ausgelegt außer einer bestimmten Anzahl von Versen, sei, dass er seiner Gemeinschaft von seiner Auslegung nur ein weniges, geringes Stück erklärt habe.

Dies steht zusammen mit dem Mangel in der Überlieferungskette des Berichts, der von ʿĀʾischa überliefert wurde, aufgrund dessen es für niemanden, der die Richtigkeit und Mangelhaftigkeit der Überlieferungsketten der Berichte in der Religion kennt, zulässig ist, sich darauf zu stützen. Denn sein Überlieferer gehört zu denen, die unter den Gelehrten der Berichte nicht bekannt sind, nämlich Dschafar ibn Muḥammad al-Zubairī.

Was aber die Berichte betrifft, die wir von denjenigen Nachfolgern (Tābiʿūn) erwähnt haben, von denen wir sie erwähnt haben, bezüglich ihres Zurückhaltens vor der Auslegung, so ist das Handeln derer von ihnen, die dies taten, wie das Handeln derer von ihnen, die sich vor Rechtsgutachten bei neu auftretenden Fällen und Ereignissen zurückhielten, obwohl sie bekannten, dass Gott – erhaben ist Sein Lob – Seinen Propheten erst zu Sich nahm, nachdem Er durch ihn die Religion für Seine Diener vollendet hatte, und obwohl sie wussten, dass Gott für jeden neu auftretenden Fall und jedes Ereignis eine Urteilsbestimmung hat, die durch einen Textbeleg oder einen Hinweis vorhanden ist. So war ihr Zurückhalten von einer Aussage darüber nicht das Zurückhalten eines Leugners, dass Gott dafür ein Urteil unter Seinen Dienern habe, sondern das Zurückhalten eines Befürchtenden, in seiner eigenständigen Rechtsfindung (Idschtiḥād) nicht das zu erreichen, was Gott den Gelehrten unter Seinen Dienern darin auferlegt hat.

Ebenso war die Bedeutung des Zurückhaltens derjenigen unter den Gelehrten der Altvorderen (Salaf), die sich vor einer Aussage zur Auslegung und Erklärung des Qurʾān zurückhielten, ihr Zurückhalten davor nur aus Vorsicht, die Erfüllung dessen nicht zu erreichen, wozu sie verpflichtet waren, nämlich die Richtigkeit der Aussage darin zu treffen, und nicht etwa so, dass die Auslegung dessen den Gelehrten der Gemeinschaft verborgen und unter ihnen nicht vorhanden wäre.

Anmerkungen

  • (1) In der gedruckten Ausgabe steht „Er hat bereits übermittelt, so hat er ausgeführt...“ und „für seine Aussage“.
  • (2) Der Kontext seines Wortlauts vom Anfang dieses Absatzes an lautet: „Und im Befehl Gottes – erhaben ist Sein Lobpreis –, und im Erbringen des Beweises..., und in der Richtigkeit des Berichts... liegt das, was mitteilt...“

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Arabisch (Quelle)

يفسر من القرآن شيئًا إلا آيًا بعَددٍ- هو ما يسبقُ إليه أوهامُ أهل الغياء، من أنه لم يكن يفسّر من القرآن إلا القليل من آيه واليسير من حروفه، كان إنما أُنزلَ إليه ﷺ الذكرُ ليَترك للناس بيانَ ما أنزل إليهم، لا ليبين لهم ما أُنزل إليهم.وفي أمر الله جلّ ثناؤه نبيَّه ﷺ ببلاغ ما أنزل إليه، وإعلامه إياه أنه إنما نزل إليه ما أنزل ليبين للناس ما نزل إليهم، وقيامِ الحجة على أنّ النبيّ ﷺ قد بلّغ وأدّى ما أمره الله ببلاغه وأدائِه على ما أمره به، وصحةِ الخبر عن عبد الله بن مسعود بقيله (١) : كان الرجل منا إذا تعلم عشرَ آيات لم يجاوزهُن حتى يعلم معانيهنّ والعملَ بهنّ - (٢) ما ينبئ عن جهل من ظنَّ أو توهَّم أنّ معنى الخبر الذي ذكرنا عن عائشة عن رسول الله ﷺ: أنه لم يكن يفسر من القرآن شيئا إلا آيًا بعَددٍ، هو أنه لم يكن يبين لأمته من تأويله إلا اليسير القليل منه.هذا مع ما في الخبر الذي رُوي عن عائشة من العلَّة التي في إسناده، التي لا يجوز معها الاحتجاجُ به لأحدٍ ممن علم صحيحَ سَند الآثار وفاسدَها في الدين. لأنّ راويه ممن لا يُعْرف في أهل الآثار، وهو: جعفر بن محمد الزبيري.وأما الأخبار التي ذكرناها عمن ذكرناها عنه من التابعين، بإحجامه عن التأويل، فإنّ فِعلَ من فعل ذلك منهم، كفعل من أحجم منهم عن الفُتيا في النَّوازل والحوادث، مع إقراره بأنّ الله جل ثناؤه لم يقبض نبيه إليه، إلا بعد إكمال الدين به لعباده، وعلمه بأن لله في كل نازلة وحادثة حُكمًا موجودًا بنصٍّ أو دلالة. فلم يكن إحجامُه عن القول في ذلك إحجامَ جاحدٍ أن يكون لله فيه حكم موجود بين أظهُرِ عباده، ولكن إحجامَ خائفٍ أن لا يبلغَ في اجتهاده ما كلَّف الله العلماء من عباده فيه.فكذلك معنى إحجام مَن أحجم عن القيل في تأويل القرآن وتفسيره من العلماء السَّلف، إنما كان إحجامه عنه حِذارًا أن لا يبلغ أداءَ ما كلِّف من إصابة صوابِ القول فيه، لا على أن تأويل ذلك محجوبٌ عن علماء الأمة، غير موجود بين أظهرهم.

Anmerkungen

(١) في المطبوعة "قد بلغ فأدى.." و "لقيله".(٢) سياق عبارته من أول هذه الفقرة هو: "وفي أمر الله جل ثناؤه.. وفي قيام الحجة..، وفي صحة الخبر.. ما ينبئ.."