• Und ich hörte Isḥāq – ein anderes Mal – sagen: „Wenn derjenige, der über seine beiden Ledersocken streicht, dies nur mit einem einzigen Finger tut, so ist das kein (gültiges) Streichen, bis er mit seinen beiden Händen streicht, wie es befohlen wurde, es sei denn, an seinen Händen oder einer von ihnen liegt ein Leiden vor; denn die Sunna, die ergangen ist, besagt, dass das Streichen über sie mit beiden Händen erfolgt, außer dem, was die Hand (versehentlich) auslässt.“
272 - ʿAmr ibn ʿUthmān berichtete uns, er sagte: Al-Walīd ibn Muslim teilte uns mit, er sagte: Es wurde zu Abū ʿAmr al-Awzāʿī gesagt: ‚Und wenn er mit einem einzigen Finger streicht, in einem einzigen Strich?‘ Er sagte: „Das genügt ihm nicht. Wenn er jedoch das Streichen damit wiederholt, genügt es ihm, wobei er dies nicht absichtlich tun sollte.“
273 - Aḥmad ibn Naṣr berichtete uns, er sagte: Ḥibbān ibn Mūsā teilte uns mit, er sagte: ʿAbdallāh sagte: Sufyān sagte: „Das Streichen mit zwei Fingern entlang der Länge der Zehen genügt.“
274 - Abū Maʿn berichtete uns, er sagte: ʿAbd ar-Raḥmān teilte uns mit, er sagte: Bishr ibn Manṣūr berichtete uns von Khālid Abī al-Faḍl, er sagte: Al-Qāsim ibn Rabīʿa, der Schreiber, fragte al-Ḥasan und sagte: „O Abū Saʿīd, ein Mann trägt zwei neue weiße Ledersocken, auf denen Schmutz haften bleibt, wie soll er über sie streichen?“ Er sagte: „Er zieht einen Strich über sie“, und er zeigte dabei mit seinem Zeigefinger allein so, wie er es beschrieb – und Abū Maʿn verdeutlichte es.
• Und ich sah Aḥmad – ein anderes Mal – das Streichen über die beiden Ledersocken beschreiben; er nahm von den Spitzen seiner Zehen bis zum Ansatz des Fußes und berichtete – so glaube ich – von ash-Shaʿbī, dass er vom Ansatz des Fußes bis zu den Spitzen der Zehen zu streichen pflegte.