281 - ʿAmr ibn ʿUthmān berichtete uns, er sagte: Mein Vater berichtete uns, er sagte: Muḥammad ibn Muhājir berichtete uns von ʿAmr ibn Muhājir, von ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAzīz, dass er über die Ober- und Unterseite des Ledersockens strich. Muḥammad sagte: „Du legst deine rechte Hand auf den Rücken des Ledersockens und die linke auf dessen Sohle.“
• Und ich hörte Isḥāq sagen: „Wenn er über die Oberseite streicht und nicht über die Unterseite streicht, dann ist mir eine Wiederholung lieber, ohne dass für ihn die Notwendigkeit einer Wiederholung zwingend feststünde; dies aufgrund dessen, was in mehr als einem Ḥadīth von al-Mughīrah ibn Shuʿbah erwähnt wird, dass er über die Ledersocken strich, ohne darin die Ober- oder Unterseite zu erwähnen. Wer also eine solche Interpretation vornimmt und danach handelt, für den ist die Verpflichtung zur Wiederholung nicht erkennbar.“
282 - al-ʿAlāʾ ibn ʿAmr al-Ḥanafī berichtete uns, er sagte: Fuḍayl berichtete uns von Hishām, von al-Ḥasan, er sagte: „Das Streichen über die Ledersocken erfolgt durch Linien der Finger.“
283 - Yaḥyā al-Ḥimmānī berichtete uns, er sagte: Ḥafṣ und ʿĪsā ibn Yūnus berichteten uns von al-Aʿmash, von Abū Isḥāq, von ʿAbd Khayr, von ʿAlī, er sagte: „Ich war der Ansicht, dass die Unterseite der Füße eher zum Streichen berechtigt sei, bis ich den Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – über ihre Außenseiten streichen sah.“