296 - Isḥāq berichtete uns, er sagte: Yaḥyā ibn Ādam berichtete uns, er sagte: Abū Bakr – das ist an-Nahshalī – berichtete uns, er sagte: Ḥammād berichtete uns, von Ibrāhīm, von Abū ʿAbdallāh al-Dschadalī, von Khuzaima ibn Thābit, vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, dass er – bezüglich des Streichens über die Ledersocken – sagte: „Für den Reisenden drei Tage und deren Nächte, und für den Ansässigen einen Tag und eine Nacht.“ Er (der Berichterstatter) sagte: Und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, hatte das Zeugnis von Khuzaima ibn Thābit als das Zeugnis zweier Männer anerkannt.
297 - Abū Maʿan berichtete uns, er sagte: ʿAbdallāh ibn Bakr berichtete uns, er sagte: Hishām ibn Ḥassān berichtete uns, von ʿUbaidallāh ibn ʿUmar, von Nāfiʿ, von Ibn ʿUmar, dass er für das Streichen über die Ledersocken keine zeitliche Begrenzung festlegte.