• Aḥmad wurde über einen Mann befragt, der über die Socken gestrichen hatte, dann die Sandalen anzog und sie anschließend wieder auszog. Er sagte: „Das Anziehen der Sandale und ihr Ausziehen schaden ihm nicht.“
299 - ʿAmr ibn ʿUthmān berichtete uns, er sagte: al-Walīd ibn Muslim berichtete uns, er sagte: Ich fragte al-Awzāʿī über einen Mann, der die rituelle Waschung vollzog und zwei Paar Ledersocken anzog, das eine über dem anderen. Dann erlangte er den Hadath (die rituelle Unreinheit), vollzog die Waschung und strich über die oberen, dann zog er die unteren aus. Er sagte: „Du streichst für das, was vor dir liegt, über die unteren.“
Kapitel: Über jemanden, der an einem Fuß einen Lederschuh und am anderen eine Socke trägt; darf er darüber streichen?
• Ich fragte Isḥāq: Ein Mann trägt an einem Fuß einen Lederschuh und am anderen eine Socke; darf er über beide streichen? Er sagte: „Ja, wenn die Socke aus Wolle oder Ziegenhaar ist.“ Ich fragte: „Was aber, wenn die Socke aus Stoff ist?“ Er sagte: „Er darf nicht darüber streichen.“
300 - Muḥammad ibn Naṣr berichtete uns, er sagte: Ḥassān berichtete uns, er sagte: Sufyān sagte – über das Streichen über die Socken –: „Sie sind gleichzusetzen mit den Lederschuhen.“ Er sagte: „Dabei ist es gleich, ob es Socken aus Stoff oder aus Wolle sind.“
Kapitel: Über jemanden, der gestrichen hat und dem dann der Gedanke kam zu verreisen
• Und ich hörte Isḥāq sagen: „Wenn du über deine Lederschuhe gestrichen hast, während du ortsansässig warst, und dir dann der Gedanke kam zu verreisen, und du nicht über sie für die Dauer eines vollen Tages und einer vollen Nacht gestrichen hast, und du die drei Tage und ihre Nächte vollendet hast – wobei du das, was du gestrichen hast, als du ortsansässig warst, als Teil deines Tages oder deiner Nacht angerechnet hast, bis du unter Verwendung des Streichens gebetet hast und dann verreist bist –, dann sollte man nicht über die Vollendung von Tag und Nacht hinausgehen, seit dem Zeitpunkt, an dem man zu streichen begann. Denn die Sunna für den Ortsansässigen ist ein Tag und eine Nacht, und für den Reisenden drei Tage. Dies ist nun sowohl in die Ortsansässigkeit als auch in die Reise eingegangen, und uns ist dazu keine Sunna bekannt. Die Vorsicht gebietet, dass man sich auf weniger als das beschränkt. Vielleicht hatte er mit dem Streichen begonnen, während er ortsansässig war, bis sich dazu eine Sunna findet oder sich dies – auf Grundlage der Sunna – anders als von uns dargelegt erweist.“
(1) So steht es im Original, und darüber wurde „kadhā“ (so) geschrieben; die richtige Lesart lautet: „zawjay khifāf“ (zwei Paar Ledersocken).
(2) So steht es im Original, und es hat den Anschein, dass darin eine Auslassung vorliegt. Vielleicht lautete der vollständige Satz: „Dann zog er sie aus, darf er über die unteren streichen? Er sagte ...“