323 – Al-Walīd sagte: Und Abū ʿAmr berichtete mir von al-Zuhrī, dass er – bezüglich des Tayammum – zu sagen pflegte: „Bis zu den Schultern“, und bisweilen sagte er: „Bis zu den Achselhöhlen“.
324 – Al-Walīd sagte: Und Khulayd berichtete mir von al-Ḥasan, er sagte: „Der Tayammum besteht aus zwei Schlägen: ein Schlag für das Gesicht und ein Schlag für die Hände bis zu den Ellbogen.“
325 – Al-Walīd sagte: Ich erwähnte die Aussage dessen, der sagt: „Der Tayammum besteht aus einem Schlag für das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen“, gegenüber Abū ʿAmr, Saʿīd ibn ʿAbd al-ʿAzīz und Ibn Jābir, woraufhin sie mir von Makḥūl berichteten, dass er sagte: „Ein einziger Schlag für das Gesicht und dann die Handflächen.“
326 – Al-Walīd sagte: Ibn Jābir sagte: Ich sah, wie Makḥūl sich mehr als einmal durch einen einzigen Schlag für das Gesicht und die Handflächen tayammumierte. Er sagte: Und Makḥūl interpretiert den Koranvers über die Waschung (Wuḍūʾ): {so wischt euch über eure Gesichter} {und eure Hände bis zu den Ellbogen}, sowie den Vers über den Tayammum: {so wischt euch über eure Gesichter und eure Hände damit}, wobei er in letzterem den Zusatz {bis zu den Ellbogen} ausschließt. Er sagte: {Und der Dieb und die Diebin, so schneidet ihnen die Hände ab}. Makḥūl sagte: „Die Hand des Diebes wird nur vom Gelenk an abgeschnitten.“
(1) So im Original; das Korrekte ist: „Er hat darin nicht {bis zu den Ellbogen} ausgenommen“, das heißt: im Tayammum.