356 - Es berichtete uns Aḥmad ibn al-Azhar, er sagte: Es berichtete uns Abū al-ʿAbbās ad-Dimašqī, von al-Awzāʿī; er sagte: Er wurde über den an Pocken Leidenden befragt, ob er den Tayammum mit der Erde (Ṣaʿīd) vollziehen soll? Er sagte: „Ja, wenn er um sein Leben fürchtet.“
Er wurde auch über den Kranken befragt, ob er den Tayammum vollziehen soll? Er sagte: „Der Kranke, bei dem niemand ist, der ihm Wasser reicht, und der nicht aufstehen kann... (1) bei extremer Kälte, woraufhin er um eine Rechtsauskunft bat und ihm geraten wurde, sich zu waschen, was er tat, woraufhin er erkaltete und starb. Dies erreichte den Propheten, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, woraufhin er sagte: ‚Sie haben ihn getötet, möge Allah sie töten! Denn das Heilmittel für Unwissenheit ist das Fragen.‘“
Kapitel: Der Tayammum während des Aufenthalts (al-Ḥaḍar)
• Ich sagte zu Isḥāq ibn Ibrāhīm: „Ein Mann aus der Stadt befindet sich einen Farsakh entfernt, ist nicht auf einer Reise, und die Gebetszeit tritt ein, während er kein Wasser hat. Soll er den Tayammum vollziehen und beten?“ Er sagte: „Ja, er soll den Tayammum vollziehen und beten.“ Ich sagte: „Muss er das Gebet wiederholen?“ Er sagte: „Nein, und ich halte den Tayammum auch während des Aufenthalts für zulässig.“
(1) Dieses Wort ist im Original mit dem folgenden Hadith vermischt, möglicherweise aufgrund eines Verrutschens der Zeile des Abschreibers, und das Richtige ist, es zu trennen.