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Masāʾil Ḥarb al-Kirmānī: Kitāb al-Ṭahāra wa-l-Ṣalāt (Die Rechtsfragen des Ḥarb al-Kirmānī: Buch der rituellen Reinheit und des Gebets) - Ed. al-Sarayyiʿ
Band 1 · Seite 166Kapitel: Das Zupfen des Schnurrbarts mit einer Pinzette und das Auszupfen der Achselhaare

Übersetzung · DE

410 - Al-Walīd sagte: Ich erwähnte dies gegenüber Mālik ibn Anas, Abū ʿAmr und Saʿīd ibn ʿAbd al-ʿAzīz. Sie sagten: „Wir haben niemanden von denen, die wir noch erlebt haben, ihre Schnurrbärte stutzen (Iḥfāʾ) sehen, aber sie pflegten sie an der Lippe kenntlich zu machen.“

411 - Es berichtete uns al-Musayyab ibn Wāḍiḥ, es berichtete uns Marwān ibn Muʿāwiya, von ʿAbd al-ʿAzīz ibn ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAzīz, er sagte: ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAzīz wurde gefragt: „Was ist die Sunna beim Kürzen des Schnurrbarts?“ Er sagte: „Er soll ihn so kürzen, dass der Rand der Lippe sichtbar wird, und er soll die Überstände der Schnurrbartenden abschneiden, wenn sie den Bart erreichen.“

Kapitel: Das Auszupfen des Schnurrbarts mit einer Pinzette und das Auszupfen der Achselhaare

• Ich fragte Isḥāq über einen Mann, der seinen Schnurrbart mit einer Pinzette auszupft? Er sagte: „Das Kürzen (des Schnurrbarts) ist mir lieber.“

• Ich sagte zu Isḥāq: „Ist dir das Auszupfen der Achselhaare lieber oder das Entfernen mit Enthaarungsmittel (Tanawwur)?“ Er sagte: „Er soll sie auszupfen, wenn er dazu in der Lage ist.“

• Und ich hörte Isḥāq sagen: „Es wurde gesagt: Zehn Dinge gehören zur Sunna: das Ausspülen des Mundes (Maḍmaḍa), das Hochziehen von Wasser in die Nase (Istinšāq), das Verwenden des Siwāk, das Scheiteln des Haares, das Schneiden der Fingernägel, das Kürzen des Schnurrbarts, das Auszupfen der Achselhaare, das Rasieren der Schamhaare, die Beschneidung (Ḫitān) und die Reinigung nach dem Stuhlgang (Istinjāʾ).“

412 - Es berichtete uns Isḥāq, er sagte: Es berichtete uns Wakīʿ, von Zakariyyā ibn Abī Zāʾida, von Muṣʿab ibn Šaiba, von Ṭalq ibn Ḥabīb, von ʿAbd Allāh ibn az-Zubair, von ʿĀʾiša, der Mutter der Gläubigen – möge Allah mit ihr zufrieden sein –, vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, er sagte: „Zehn Dinge gehören zur Fitra (natürliche Veranlagung): das Kürzen des Schnurrbarts, das Schneiden der Fingernägel, das Waschen der Fingergelenke (Barāǧim), das Belassen (des Bartes in seiner natürlichen Form), das Verwenden des Siwāk, das Hochziehen von Wasser in die Nase (Istinšāq), das Auszupfen der Achselhaare, das Rasieren der Schamhaare und das Verwenden von Wasser (zur Reinigung nach der Notdurft).“ Muṣʿab sagte: Und ich habe das zehnte vergessen, außer dass es das Ausspülen des Mundes (Maḍmaḍa) sein könnte.

Anmerkungen

(1) Das erste Wort ist im Original nicht mit diakritischen Zeichen versehen; es ist möglich, dass dort „يُبِينُونها“ (sie machen sie kenntlich) steht, oder es liegt eine Verfälschung von „يُسوُّونها“ (sie ebnen sie) vor.

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