Kapitel: Das Vergraben von Haaren und Nägeln
• Ich hörte Aḥmad sagen: „Haare und Nägel werden vergraben; wenn er dies jedoch nicht tut, so sehe ich keine Verfehlung darin.“
424 - Es überlieferte uns al-Ḥusayn ibn Salama, er sagte: Es berichtete uns Salm ibn Qutayba, er sagte: Es berichtete uns ʿAbd Allāh ibn ʿUmar, von Nāfiʿ, dass Ibn ʿUmar sein Haupt rasierte und befahl, sein Haar zu vergraben.
425 - Es überlieferte uns Aḥmad ibn ʿUbayd Allāh, er sagte: Es berichtete uns ʿAbd as-Salām ibn Ḥarb, von Layth, von ʿAbd al-Karīm, dass ʿĀʾisha ihre Nägel schnitt und sie daraufhin vergrub.
426 - Es überlieferte uns al-Ḥusayn ibn Salama, er sagte: Es berichtete uns Salm, er sagte: Es berichtete uns ʿAbd al-Jabbār ibn ʿAbbās al-Hamdānī, er sagte: Es erzählte mir ein Scheich aus den Banū Hāshim, dass der Prophet (ṣallAllāhu ʿalayhi wa sallam) das Vergraben von Blut, Haaren und Menstruationsblut befahl.
427 - Es überlieferte uns ʿAmr ibn ʿUthmān, er sagte: Es berichtete uns al-Yamān ibn ʿAdī, von Zuhayr ibn Muḥammad, von az-Zuhrī, von Qabīṣa ibn Dhuʾayb, vom Propheten (ṣallAllāhu ʿalayhi wa sallam), dass er sagte: „Vergrabt eure Haare, eure Nägel und euer Blut, damit die Zauberer unter den Menschenkindern keinen Schabernack damit treiben.“