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Masāʾil Ḥarb al-Kirmānī: Kitāb al-Ṭahāra wa-l-Ṣalāt (Die Rechtsfragen des Ḥarb al-Kirmānī: Buch der rituellen Reinheit und des Gebets) - Ed. al-Sarayyiʿ
Band 1 · Seite 210

Übersetzung · DE

• Und ich sah, dass Ahmad ibn Hanbal den Hadith von al-Jald ibn Ayyub von Mu'awiyah ibn Qurrah von Anas ibn Malik über die Menstruation nicht für authentisch (sahih) hielt. Ebenso sagte Hammad ibn Zaid: "Hier war ein Scheich – er meinte al-Jald ibn Ayyub –, der den Quru' (die Menstruationsphase) einer menstruierenden Frau nicht von dem einer Mustahada (Frau mit Dauerblutung) unterscheiden konnte. Sie haben ihn instruiert, bis er ihnen einen Hadith (1) bestätigte: Seine Aussage: 'Drei, fünf, bis zu zehn'.

537 - Abu Umar Hafs ibn Umar erzählte uns, er sagte: Yazid ibn Zurai' und Ismail ibn 'Ulayyah berichteten uns von al-Jald ibn Ayyub, von Mu'awiyah ibn Qurrah, er sagte: Ich fragte Anas ibn Malik nach den Quru' der menstruierenden Frau. Er sagte: 'Drei oder vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn, dann ist sie rein und betet. Was darüber hinausgeht, ist sie eine Mustahada'.

Anmerkungen

(1) So im Original, die korrekte Lesart ist: "hadith", es ist möglich, dass es richtig lauten sollte: "bis er ihnen einen Hadith für authentisch (sahih) erklärte".

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