613 - Ishaq berichtete uns, er sagte: Waki' informierte uns, von Sharik, von 'Abd al-Karim, von 'Ata', der sagte: „Wenn sie nach der Ganzwaschung (Ghusl) Gelbliches sieht, so soll sie die rituelle Waschung (Wudu') vollziehen und beten.“
Kapitel: Eine Frau sieht Blut außerhalb ihrer Menstruationstage
• Ich sagte zu Ahmad: Eine Frau sieht Blut außerhalb ihrer Menstruationstage, dann hört es bei ihr auf. Muss sie die Ganzwaschung vollziehen? Er sagte: „Sie soll die rituelle Waschung (Wudu') vollziehen.“
• Und ich fragte Ishaq und sagte: Eine Frau sieht Blut außerhalb ihrer Menstruationstage, dann hört es bei ihr auf. Muss sie die Ganzwaschung vollziehen, wenn das Blut aufhört, oder die rituelle Waschung (Wudu')? Er sagte: „Außerhalb der Menstruationstage?“ Ich sagte: Ja. Er sagte: „Sie vollzieht die rituelle Waschung (Wudu').“ Ich sagte: Und wenn es schwarzes Blut ist? Er sagte: „Das ist keine Menstruation, wenn es nicht während ihrer Menstruationstage ist.“
614 - 'Amr ibn 'Uthman berichtete uns, er sagte: al-Walid ibn Muslim berichtete uns, von Muhammad ibn Rashid, von Sulayman ibn Musa, von 'Ata' ibn Abi Rabah, von 'A'ischa - möge Allah mit ihr zufrieden sein –, die sagte: „Wenn sie nach der Ganzwaschung Gelbliches oder Trübes sieht, so soll sie die rituelle Waschung (Wudu') vollziehen und beten. Wenn es aber rotes Blut ist, so soll sie die Ganzwaschung vollziehen und beten.“
615 - Shabab berichtete uns, er sagte: Mu'adh ibn Hisham berichtete uns, von seinem Vater, von Qatada, von Sa'id ibn al-Musayyib – bezüglich der Frau, die Trübes oder Gelbliches sieht, das heißt: nach der Reinheit –; er sagte: „Sie soll die Ganzwaschung vollziehen und beten.“
(1) So steht es im Original. Möglicherweise ist das Korrekte die Tilgung des Wortes „al-dam“ (das Blut) oder die Tilgung seiner Aussage „daman“ (Blut) an späterer Stelle.