656 - Al-Walid sagte – und Umar ibn Abd al-Wahid teilte mir dies von ihm mit –: „Es ist ihr erlaubt, die Tayammum zu vollziehen und sich zu beeilen.“
657 - Al-Walid sagte: Und ich fragte Malik ibn Anas und al-Layth ibn Sa'd nach der Aussage von Abu Amr – bezüglich der Tayammum für denjenigen, der das Aufgehen der Sonne oder ihren Untergang befürchtet –; sie erkannten sie nicht an und sagten: „Für niemanden, der Wasser findet, gibt es eine Erlaubnis zur Tayammum.“
658 - Al-Walid sagte: Und ich entsinne mich, dass ich Ibn Abi Dhi'b und Sa'id ibn Abd al-Aziz gefragt habe, und sie sagten dasselbe.
Kapitel: Die menstruierende Frau ist nicht verpflichtet, das Gebet nachzuholen
• Und ich hörte Ishaq ibn Ibrahim sagen: „Es ist die Sunna des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und seiner Gefährten nach ihm gewesen, dass die menstruierende Frau das Gebet nicht nachholt, wohl aber das Fasten. Dies ist der Konsens (Idschma') der Gelehrten.“
659 - Es erzählte uns Ishaq, er sagte: Es erzählte uns Isa ibn Yunus, er sagte: Es erzählte uns Sa'id ibn Abi Aruba, von Qatada, von Mu'adha al-Adawiyya, dass eine Frau zu Aischa – möge Allah mit ihr zufrieden sein – sagte: „Die Frau bekommt ihre Menstruation, muss sie das Gebet nachholen, wenn sie rein wird?“ Da sagte sie: „Bist du eine Haruriyya (Chawarij)? Wir bekamen unsere Menstruation zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und wurden dann wieder rein, ohne das Gebet nachzuholen.“
Kapitel: Erklärung der weißen Substanz (al-qassa al-bayda')
660 - Ich hörte Abu Abd Allah Ahmad ibn Hanbal sagen: Es erzählte uns Abd al-Rahman ibn Mahdi, von Malik, von Alqama, von seiner Mutter, dass die Frauen kleine Kästchen (durja) mit einer Spur von gelblichem Ausfluss an Aischa sandten, und sie sagte: „Betet nicht, bis ihr die weiße Substanz seht.“