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Masāʾil Ḥarb al-Kirmānī: Kitāb al-Ṭahāra wa-l-Ṣalāt (Die Rechtsfragen des Ḥarb al-Kirmānī: Buch der rituellen Reinheit und des Gebets) - Ed. al-Sarayyiʿ
Band 1 · Seite 272Kapitel: Eine Frau wird im Zustand der großen rituellen Unreinheit (junub) und bekommt dann ihre Periode, bevor sie das Vollbad (Ghusl) vollzogen hat

Übersetzung · DE

664 - Es erzählte uns Hannad, er sagte: Es erzählte uns Abu Mu'awiya, von Hajjaj, von Abu al-Zubayr, von Jabir, er sagte: „Die menstruierende Frau und die Person im Zustand der Janaba waschen ihre Haare, ohne sie [dabei] zu lösen.“

Kapitel: Eine Frau, die den Zustand der Janaba erreicht und danach ihre Menstruation bekommt, bevor sie den Ghusl vollzogen hat

• Ich fragte Ahmad bezüglich einer Frau, die den Zustand der Janaba erreicht hatte und dann ihre Menstruation bekam, bevor sie den Ghusl vollzog: Soll sie den Ghusl für die Janaba vollziehen? Er sagte: „Wenn sie es tut [so ist es gut], andernfalls liegt keine Verpflichtung auf ihr.“

• Ich fragte Ishaq, ich sagte: Eine Frau, die ihre Menstruation bekommt, muss sie den Ghusl vollziehen? Er sagte: „Sie vollzieht keinen Ghusl.“

Kapitel: Eine Frau, die an dauerhaften Blutungen (Istihada) leidet und die Tage ihrer Menstruation vergessen hat

• Ich fragte Ahmad, ich sagte: Eine Frau, die an Istihada leidet und die Tage ihrer Periodenzyklen vergessen hat? Er sagte: „Dazu gibt es nichts [festgelegtes]“, und er gab keine Antwort darauf.

• Und ich hörte Ishaq sagen: „Wenn ihre Menstruation von unregelmäßiger Dauer war und sie dann an Istihada litt, so gilt das, was der Prophet, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, im Falle von Hamna bint Jahsh festgelegt hat; als sie dem Propheten, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, von der Unregelmäßigkeit ihrer Menstruation berichtete und dass sie ihre Periodenzyklen nicht mehr bestimmen konnte, da legte der Prophet, Allahs Segen und Friede seien auf ihm, für sie sieben Tage fest. Sie soll ihre Tage nach ihrem Wissen einschätzen und in diesen Tagen gemäß ihrer Einschätzung ihrer Menstruation innehalten. Danach soll sie den Ghusl vollziehen, fasten und dreiundzwanzig Tage lang beten. Dies ergibt eine Menstruation und eine Zeit der Reinheit in einem einzigen Monat. Die Sunna hat verdeutlicht, dass das Gebet nur während der eindeutigen Menstruation unterlassen wird.“

Anmerkungen

(1) So steht es im Original [als "hays"]; die korrekte Lesart ist: "junub".

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