Kapitel: Die Schwangere, die Blut während ihrer Schwangerschaft sieht.
• Ich fragte Ahmad und sagte: „Die Schwangere, die während ihrer Schwangerschaft Blut sieht?“ Er sagte: „Das ist nichts (bedeutungslos).“ Ich sagte: „Wenn sie es an ihren Menstruationstagen oder an anderen Tagen als den Menstruationstagen sieht, während sie schwanger ist, ist das dann dasselbe?“ Er sagte: „Ja.“
• Und ich hörte Ahmad – ein weiteres Mal – sagen: „Es gibt keine Menstruation während einer Schwangerschaft; wäre dem so, wüsste man weder von der Wartezeit ('idda), noch von der Schwangerschaft, noch von der Menstruation.“ Er lehnte dies ab.
• Und ich hörte Ahmad – ein weiteres Mal – sagen: „Die Leute von Medina sagen: Die Schwangere bekommt ihre Periode.“ Ahmad sagte: „Es gibt keine Menstruation während einer Schwangerschaft.“
678 – Abu al-Azhar berichtete uns, er sagte: Abu al-Mughira berichtete uns, von al-Awza'i – über die Schwangere, die Blut sieht –: Er sagte: „Wenn die Schwangere gelbliches Sekret (sufra) sieht, verrichtet sie die Gebetswaschung (Wudu') und betet. Wenn sie jedoch frisches Blut sieht, vollzieht sie die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl).“
679 – Ishaq berichtete uns, er sagte: Jarir informierte uns, von Layth, von al-Sha'bi, er sagte: „Wenn die Schwangere frisches Blut sieht, vollzieht sie die rituelle Ganzkörperwaschung und betet. Wenn es wässrig (tariyya) ist, verrichtet sie die Gebetswaschung und betet.“
680 – Muhammad ibn al-Wazir berichtete uns, er sagte: al-Walid ibn Muslim berichtete uns, er sagte: Abu Ghunaym berichtete uns, von Nasih, er sagte (1) – über die Schwangere, die Blut sieht und nicht zu den Frauen gehört, die sich von ihrem Mann abwenden (farik) –: „Sie soll sich zwischen der Zeit des Mittagsgebets (Zuhr) und des Nachmittagsgebets (Asr) einer Ganzkörperwaschung unterziehen und dann beten. Wenn sie gelbliches oder trübes Sekret sieht, soll sie ihre Schamgegend waschen, dann die Gebetswaschung verrichten und beten.“
(1) Hier ist möglicherweise die Erwähnung von Makhul ausgefallen; siehe dazu das zuvor unter Nummer (550) Erwähnte.