693 – Ishaq sagte: Ebenso berichtete mir al-Walid ibn Muslim von al-Awza'i, von al-Zuhri, er sagte: „Wenn er eine Sklavin kauft, die ihre Periode hat, und die Menstruation ausbleibt, so wartet er drei Monate ab, um ihre Unschuld (istibra') festzustellen.“
694 – 'Amr ibn 'Uthman erzählte uns, er sagte: al-Walid ibn Muslim erzählte uns von al-Awza'i – bezüglich der älteren Frau, die bereits in die Wechseljahre gekommen ist, aber eine krankhafte Zwischenblutung (istihada) hat –; er sagte: „Sie tut das, was die Frau mit krankhafter Zwischenblutung (mustahada) tut.“
Kapitel: Die ältere Frau, die Blut sieht
695 – Hannad erzählte uns, er sagte: Waki' erzählte uns von Sufyan, von Ibn Jurayj, von 'Ata' – bezüglich der älteren Frau, die Blut sieht –; er sagte: „Sie ist wie eine Frau mit krankhafter Zwischenblutung (mustahada).“
696 – Muhammad ibn 'Abd al-A'la erzählte uns, er sagte: Khalid ibn al-Harith erzählte uns, er sagte: Ash'ath berichtete uns von al-Hasan – bezüglich der Frau, die bereits in den Wechseljahren ist und Blut sieht –; er sagte: „Sie ist wie eine Frau mit krankhafter Zwischenblutung (mustahada).“
Kapitel: Geschlechtsverkehr mit einer menstruierenden Frau
• Ich fragte Ahmad, ich sagte: Ein Mann hatte Geschlechtsverkehr mit einer menstruierenden Frau? Er sagte: „Wenn er dazu in der Lage war, dann obliegt ihm das, was vom Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) überliefert wurde.“ Ich sagte: Ein Dinar oder ein halber Dinar? Er sagte: „Ja.“
• Und ich fragte Ishaq, ich sagte: Eine Frau teilte ihrem Ehemann nicht mit, dass sie ihre Periode habe, und er hatte Geschlechtsverkehr mit ihr? Er sagte: „Auf ihm lastet ein Dinar, wenn es zu Beginn der Blutung geschah, und wenn es gelbliches Blut war, dann ein halber Dinar. Ebenso lastet auf der Frau ein Dinar, und noch mehr, denn sie ist diejenige, die ihn getäuscht hat. Wenn der Ehemann sie jedoch dazu zwang, so lastet nichts auf ihr.“ Ishaq wurde gefragt: Was ist, wenn der Mann nicht wusste, dass sie ihre Periode hatte, und er hatte Geschlechtsverkehr mit ihr? Er sagte: „Auf ihm lastet ein Dinar für den Vollzug des Geschlechtsverkehrs, nicht aufgrund seines Wissens (darüber).“
٦٩٣ - قال إسحاق: وكذلك أخبرني الوَليد بن مُسلِم، عن الأوزاعي، عن الزُّهري، قال: «إذا اشتَرَى جارِيَةً ممن تَحيض، فارتَفَعَت الحَيضَة؛ يَستَبرئها بِثلاثَة أشهُر».
٦٩٤ - حدثنا عَمرو بن عُثمان، قال: ثنا الوَليد بن مُسلِم، عن الأوزاعي -في المرأة الكَبيرة التي قد يَئسَت من المحيض، تُستَحاض-؛ قال: «تَصنَع ما تَصنَع المستَحاضَة».
باب: الكَبيرَة تَرَى الدَّم
٦٩٥ - حدثنا هَنَّاد، قال: ثنا وَكيع، عن سُفيان، عن ابن جُرَيج، عن عَطاء -في الكَبيرَة تَرَى الدم-؛ قال: «هي بِمَنزِلَة المستَحاضَة».
٦٩٦ - حدثنا محمد بن عبد الأعلى، قال: ثنا خالِد بن الحارِث، قال: أبنا أشعَث، عن الحسَن -في المرأة التي قد قَعَدَت تَرَى الدم-؛ قال: «بِمَنزِلَة المستَحاضَة».
باب: غِشيَان الحَائض
• سألت أحمَد، قلت: رَجلٌ غَشِي حائضًا؟ قال: «إذا كان له مَقدِرَة؛ فعَلَيه ما جاء عن النبي صلى الله عليه وسلم». قلت: دينارٌ ونِصف دينار؟ قال: «نعم».
• وسألت إسحاق، قلت: امرأةٌ لم تُخبِر زَوجها أنها حائض، فوَطِئها؟ قال: «عَلَيه ⦗٣٤٠⦘ دينارٌ إذا كان في إقبال الدم، وإذا كانت صُفرَة؛ فنِصف دينار، وكذلك المرأة عَلَيها دينارٌ وأعظَم؛ لأنها التي غَرَّته، وإن استكرَهَها الزَّوج؛ فلَيسَ عَلَيها». قيل لإسحاق: فإن الرجل لم يَعلَم أنها حائض فوَطِئها؟ قال: «عَلَيه دينارٌ لِوَطئه، لا لِعِلمه».