698 – Ishaq erzählte uns, er sagte: 'Isa ibn Yunus berichtete uns, er sagte: Zayd ibn 'Abd al-Hamid ibn 'Abd al-Rahman erzählte uns, von seinem Vater, dass 'Umar zu einer Sklavin von sich kam. Sie sagte: "Ich habe meine Periode", er glaubte ihr jedoch nicht und vollzog den Geschlechtsverkehr mit ihr, woraufhin er sie als menstruierend vorfand. Er kam zum Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) und erwähnte ihm dies, woraufhin er sagte: "Möge Allah dir vergeben, Abu Hafs! Spende einen halben Dinar."
Und ich hörte Ishaq ebenfalls sagen: "Die Sunna des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) und seiner Gefährten ist bereits vergangen, mit dem Konsens der Muslime darüber, dass Allah das Meiden ihres Beischlafs während ihrer Menstruation vorgeschrieben hat, bis sie von der Menstruation rein sind. Ebenso verhält es sich während ihrer Reinheit [nach der Periode], bis sie die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) von ihrem Menstruationsfluss vollzogen haben; gemäß dem Wort Allahs, des Erhabenen: {Wenn sie sich dann gereinigt haben}, er sagt: wenn sie den Ghusl vollzogen haben, {so kommt zu ihnen, wie Allah es euch befohlen hat}, dass ihr euch von ihnen fernhaltet – und zwar ist dies die Stelle, an der das Kind austritt. Es gibt keinen Einwand dagegen, dass ein Mann mit einer menstruierenden Frau schmust, sie berührt und sich an ihr erfreut, sofern kein Geschlechtsverkehr in die Vagina stattfindet."
(1) So im Original, das Korrekte ist: "Hafs".
٦٩٨ - حدثنا إسحاق، قال: أبنا عيسَى بن يونُس، قال: ثنا زَيد بن عبد الحَميد بن عبد الرحمن، عن أبيه، أن عُمَر أتى جاريةً له، فقالت: إني حائض، فكَذَّبَها، فوَقَعَ عَلَيها، فوَجَدَها حائضًا، فأتى النبيَّ صلى الله عليه وسلم، فذَكَرَ ذلك له، فقال: «يَغفِر الله لَك أبا حسن (١)، تَصَدَّق بنِصف دينار».
• وسمعت إسحاق -أيضًا- يقول: «قد مَضَت السُّنَّة من النبي صلى الله عليه وسلم وأصحابه مع إجماع المُسلِمين على ذلك؛ أن الله قد فَرَضَ اجتِناب وَطئهنَّ في حَيضِهنَّ حتى يَطهُرنَ من الحَيض، وكذلك في طُهرها حتى تَغتَسِل من مَحيضها؛ لقول الله -تعالى-: {فإذا تطهرن} يقول: إذا اغتَسَلن، {فأتوهن من حيث أمركم الله}، أن تَعتَزِلوهنّ، وهو
مَوضِع مَخرَج الوَلَد، ولا بأس على الرجل أن يُجامِع الحائض ويُباشِرَها ويَتَلَذَّذ بها دون الجِماع في الفَرج.
(١) كذا في الأصل، والصواب: "حَفص".