Kapitel: Eine Frau stellt die Reinheit fest, darf ihr Ehemann zu ihr gehen?
• Ishaq sagte: „Was nun jene betrifft, die sagten: Wenn sie von der Menstruation rein geworden ist und sich gewaschen hat, dann aber wieder Blut austritt, so ist der Beischlaf mit ihr erlaubt; das ist ein offenkundiger Fehler. Dies aufgrund dessen, was Allah, der Erhabene, sagte: {Und wenn sie sich gereinigt haben, dann kommt zu ihnen, wie Allah es euch befohlen hat}. Die Gelehrten unter den Tabi'un und diejenigen, die wir beschrieben haben, sind sich einig, dass er keinen Beischlaf mit ihr vollziehen darf, bis sie den Ghusl (die rituelle Ganzkörperwaschung) vollzogen hat.“
709 - Es berichtete uns Ishaq, er sagte: Es berichtete uns Jarir von 'Abd al-Malik von 'Ata' – bezüglich einer Frau, die die Reinheit feststellt, darf ihr Ehemann zu ihr gehen? – er sagte: „Nein, bis sie den Ghusl vollzogen hat.“
710 - Es berichtete uns Ishaq, er sagte: Es berichtete uns 'Abd Allah ibn Yazid, er sagte: Es berichtete uns Haywah ibn Schurayh, er sagte: Ich hörte Yazid ibn Abi Habib sagen: Abu al-Khayr Marthad ibn 'Abd Allah al-Yazani sagte: Ich hörte 'Uqbah ibn 'Amir sagen: „Bei Allah, ich werde nicht mit meiner Frau an dem Tag Geschlechtsverkehr haben, an dem sie rein wird, bis ein ganzer Tag für sie vergangen ist.“
Kapitel: Der Mann nimmt die sexuelle Nähe zu seiner Frau auf, während sie ihre Menstruation hat
• Ich fragte Ahmad, ich sagte: Ein Mann nimmt die sexuelle Nähe zu seiner Frau auf, während sie ihre Menstruation hat, wobei er einen Lendenschurz trägt, sie jedoch nicht? Er sagte: „Ich hoffe, dass dies unbedenklich ist, und wir sehen kein Problem darin, die sexuelle Nähe zur menstruierenden Frau unter allen Umständen zu suchen, und wir sind der Ansicht, dass es kein Problem gibt, wenn er von ihr bekommt, was er will, sofern er den Bereich des Blutes meidet.“
• Und ich hörte Ishaq sagen: „Was nun die Erlaubnis für Männer betrifft, die sexuelle Nähe zur menstruierenden Frau zu suchen und sie zu berühren, ohne den Geschlechtsverkehr (im Vaginalbereich), so herrscht darüber Konsens unter den Gelehrten. Keiner der Gelehrten hat den Beischlaf mit ihr erlaubt, wenn sie von ihrer Menstruation rein geworden ist, bevor sie den Ghusl vollzogen hat; denn der Ghusl ist für sie eine im Buch (Quran) festgelegte Pflicht, und so ist auch die Sunna ergangen.“
(1) So steht es im Original, das Korrekte ist möglicherweise: „für den Mann“.