711 - Es berichtete uns Ishaq, er sagte: Es berichtete uns Jarir von Mansur von Ibrahim von al-Aswad von 'A'ischah – möge Allah mit ihr zufrieden sein –, sie sagte: „Wenn eine von uns ihre Menstruation hatte, befahl ihr der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm), einen Lendenschurz anzulegen, dann suchte er die sexuelle Nähe zu ihr.“
712 - Es berichtete uns Ishaq, er sagte: Es berichtete uns Waki' von Sufyan von Ghaylan von Umm al-Hakam, sie sagte: „Es ist unbedenklich, wenn er es auf ihre Geschlechtsteile legt, solange er nicht eindringt.“
Kapitel: Die menstruierende Frau fasst in Speisen und Ähnliches
• Ich fragte Ahmad, ich sagte: Darf die menstruierende Frau ihre Hand in Speisen, Getränke und Essig stecken, den Teig kneten und Ähnliches tun? Er sagte: „Ja.“
• Und ich hörte Ishaq sagen: „Die Frauen, die ihre Menstruation hatten, kneteten schon immer Teig, wuschen sich und arbeiteten in ihren Häusern; die Menstruation hinderte sie nicht daran, und sie verfuhren in all ihren Angelegenheiten so, wie wir es handhaben, mit Ausnahme des Geschlechtsverkehrs und des Gebets. Die Ehemänner lagen weiterhin mit ihnen zusammen, suchten die sexuelle Nähe zu ihnen und genossen sie, abgesehen vom Geschlechtsverkehr selbst.“
(1) So steht es im Original, das Korrekte ist: „von al-Hakam, er sagte“. (2) So steht es im Original, das Korrekte ist möglicherweise: „und waschen (Wäsche)“. (3) So steht es im Original, die korrekte grammatikalische Form ist: „und sie (die Ehemänner) genossen“.
٧١١ - حدثنا إسحاق، قال: أبنا جَرير، عن مَنصور، عن إبراهيم، عن الأسود، عن عائشَة -رضي الله عنها-، قالت: «كانت إحدانا إذا حاضَت أَمَرَها رسول الله صلى الله عليه وسلم أن تَتَّزِر، ثم يُباشِرُها».
٧١٢ - حدثنا إسحاق، قال: أبنا وَكيع، عن سُفيان، عن غيلان، عن أم الحكم، قالت (١): «لا بأس أن يَضَعَه على فَرجِها، ما لم يُدخِله».
باب: الحائض تُدْخِل يَدَها في الطَّعام، وغَيرِ ذلك
• سألت أحمَد، قلت: الحائض تُدخِل يَدَها في الطَّعام والشَّراب والخَلّ، وتَعجن، وغير ذلك؟ قال: «نعم».
• وسمعت إسحاق يقول: «لم تَزَل الحُيَّض يَعجُنَّ ويَغتسلنَ (٢) ويَعمَلنَ في بُيوتهنَّ؛ لا يَمنَعُهنَّ الحَيض من ذلك، وهُنَّ في أمرهنَّ كُلِّه على ما نَحنُ عَلَيه، إلا الغشيان ⦗٣٤٨⦘ والصَّلاة، وما زِلنَ يُضاجِعُهنَّ أزواجُهنَّ، ويُباشِرُهنَّ الأزواج، ويُصيبوا (٣) مِنهنَّ؛ ما خلا الوِقاعَ نَفسَه».
(١) كذا في الأصل، والصواب: "عن الحكم، قال".(٢) كذا في الأصل، ولعل الصواب: "ويَغسِلن".(٣) كذا في الأصل، والوجه: "ويصيبون".