768 - Muhammad ibn Abi Hazm berichtete uns, er sagte: Muhammad ibn Bakr berichtete uns, er sagte: Hisham ibn Hassan berichtete uns, von al-Hasan – bezüglich dessen, der vergisst, sein Gebet mit dem Takbir zu eröffnen –; er sagte: „Die Takbir für die Verbeugung genügt ihm. Und wenn er kommt, während sie sich im Ruku' befinden, so soll er zwei Takbire sprechen: einen Takbir, mit dem er in das Gebet eintritt, und einen Takbir für sein Ruku'. Wenn er es vergisst, so genügt ihm einer.“
Und ich hörte Ishaq – ein weiteres Mal – sagen: „Was diejenigen von den Kufanern anbelangt, die sagen: ‚Er spricht einen einzigen Takbir für die Eröffnung und für die Raka'a‘; dies ist ein Fehler, denn es ist nicht zulässig für das Pflichtgebet, eine Sunna oder eine freiwillige Handlung damit zu vermischen. Die Eröffnungstakbir ist eine Pflicht, durch die man in den Weihezustand (Ihram) des Gebets eintritt.“
769 - Yahya ibn Abd al-Hamid berichtete uns, er sagte: Sharik berichtete uns, von seinem Vater, von Mujahid; und Mughira, von Ibrahim – bezüglich eines Mannes, der zum Imam kommt, während dieser sich im Ruku' befindet –; er sagte: „Er soll zwei Takbire sprechen; und wenn er nur einen spricht, genügt es ihm.“
770 - Abbas ibn Abd al-Azim berichtete uns, er sagte: Abd al-Rahman ibn Mahdi und Abu Dawud berichteten uns, von Ibrahim ibn Sa'd, von al-Zuhri, dass Zayd ibn Thabit und Abdullah ibn Umar, wenn sie zum Imam kamen, während dieser sich im Ruku' befand, einen Takbir sprachen; sie verbeugten sich mit jenem Takbir.
771 - Abbas berichtete uns, er sagte: Ich hörte Abd al-Rahman ibn Mahdi sagen: „Er soll zwei Takbire sprechen; und wenn er einen Takbir spricht, mit dem er die Eröffnung und das Ruku' beabsichtigt, so genügt es ihm.“
(1) So im Original, die korrekte Lesart ist: „qala“ (sie beide sagten), bezogen auf Mujahid und Ibrahim.