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Masāʾil Ḥarb al-Kirmānī: Kitāb al-Ṭahāra wa-l-Ṣalāt (Die Rechtsfragen des Ḥarb al-Kirmānī: Buch der rituellen Reinheit und des Gebets) - Ed. al-Sarayyiʿ
Band 1 · Seite 431Kapitel: Wer während seines Gebets lächelt.

Übersetzung · DE

1038 - Uns berichtete Muhammad ibn al-Wazir, er sagte: Uns berichtete Marwan ibn Muhammad, er sagte: Uns berichtete Ibn 'Ayyasch, er sagte: Mir berichtete 'Abd al-'Aziz ibn 'Ubaid Allah, von Nafi', von Ibn 'Umar, er sagte: „Wer laut lacht (Qahqaha), der soll die rituelle Waschung und das Gebet wiederholen, und wer lächelt, auf den lastet keine rituelle Waschung, und er unterbricht sein Gebet nicht.“

1039 - Uns berichtete 'Amr ibn 'Uthman, er sagte: Uns berichtete al-Walid ibn Muslim, er sagte: Abu 'Amr al-Awza'i sagte über denjenigen, der in seinem Gebet lächelt: „Er fährt in seinem Gebet fort. Und wenn er laut lacht (Qahqaha), dann wiederholt er die rituelle Waschung und das Gebet.“

1040 - Uns berichtete Muhammad ibn al-Wazir, er sagte: Uns berichtete Marwan, er sagte: Malik sagte: „Es lastet keine rituelle Waschung auf ihm.“

Kapitel: Wer in seinem Gebet lächelt

• Ich hörte Ishaq sagen: „Wenn ein Mann spricht, nachdem er eine oder zwei Rak'as gebetet hat, so beginnt er das Gebet von Neuem und wiederholt nicht die rituelle Waschung. Und wenn er nur lächelt und nicht laut lacht (Qahqaha), so fährt er in seinem Gebet fort; es sei denn, er lacht laut (Qahqaha).“

1041 - Uns berichtete Ishaq, er sagte: Uns berichtete 'Ali ibn Thabit, er sagte: Uns berichtete al-Wazi' ibn Nafi' al-'Uqaili, von Abu Salama ibn 'Abd ar-Rahman, von Dschabir ibn 'Abd Allah – möge Allah mit beiden zufrieden sein (1) –, dass der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – das 'Asr-Gebet betete und dabei in seinem Gebet lächelte. Er sagte: „Ich sah Gabriel, er lachte mich an, und ich lächelte ihn an.“

Anmerkungen

(1) So steht es im Original, und möglicherweise hielt er ihn für: Dschabir ibn 'Abd Allah ibn 'Amr ibn Haram al-Ansari, den berühmten Gefährten (Sahabi), doch handelt es sich in diesem Hadith – wie in seinen Überlieferungswegen explizit dargelegt – um Dschabir ibn 'Abd Allah ibn Ri'ab.

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